Schuldner verstorben: wie macht ihr das?

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Jara
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1187
Registriert: 23.09.2005, 09:48
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Wohnort: NRW

#11

06.12.2005, 11:41

@ Andreas,

stecke gerade noch in den überlegungen mit den Anfragen an das nachlassgericht einige Monate zu warten.

Allerdings macht das ja nur dann Sinn, wenn potentielle Erben überhaupt wissen, dass wir beim Nachlassgericht anfragen und ich frage mich gerade woher die diese Infos bekommen könnten???

:lol:

:shock:
Andreas

#12

06.12.2005, 11:50

Warum sollte das keiner lesen ? :wink:

Der Reihe nach:

Ja, genau deshalb gute sechs Monate warten. Man kann ja im Allgemeinen davon ausgehen, daß sich die Angehörigen untereinander informieren, wenn eine/r aus der Familie verstorben ist.

Und so hast du halt auch evtl. im Ausland wohnende / sich aufhaltende Erben ziemlich sicher drin.

Beantragst du die Erteilung einer Abschrift des Erbscheines, schreibst du einfach an das Nachlaßgericht :
In der Nachlaßsache

Erwin Frischverstorben, letzter Wohnsitz

- Az. nicht bekannt -


zeigen wir an, daß wir die Gläubigerin des Verstorbenen, die Fa. Mustermann Moden GmbH, Anschrift, anwaltlich vertreten.

In der Anlage überreichen wir mit der Bitte um Rückgabe des Original des Vollstreckungstitels.

Zwecks Fortführung der Zwangsvollstreckung gegen die Erben beantragen wir hiermit gem. § 792 ZPO die Erteilung einer Abschrift des Erbscheins.



Rechtsanwalt
§ 792 ZPO :
§ 792 Erteilung von Urkunden an Gläubiger
1. Bedarf der Gläubiger zum Zweck der Zwangsvollstreckung eines Erbscheins oder einer anderen Urkunde, die dem Schuldner auf Antrag von
einer Behörde, einem Beamten oder einem Notar zu erteilen ist, so kann er die Erteilung an Stelle des Schuldners verlangen.
Du kannst ein ähnliches Schreiben an das zuständige Standesamt absetzen. Dort wird von Geburt über Eheschließung, Ehescheidung, Geburt von Kindern, Tod von Personen alles Mögliche und Unmögliche registriert.

Weise dein berechtigtes Interesse nach und bitte um Auskunft. Gib möglichst genau das Geburts- und Sterbedatum an, falls dir bekannt.

So, jetzt darfst du gerne weiterfragen :wink:
Zuletzt geändert von Andreas am 09.12.2005, 09:05, insgesamt 1-mal geändert.
Andreas

#13

06.12.2005, 11:54

Dann noch zu deiner letzten Frage vor meiner Antwort von 11.50 h:

Die können das ganz einfach daher erfahren, wenn sie Einblick in die Nachlaßakte nehmen, was als mögliche Erben ihr gutes Recht sein dürfte (weiß ich jetzt aber nicht genau).

Daher stillhalten, den Mandanten ein wenig vertrösten und die Akte für sechs Monate weg. Solange macht sie keine Arbeit :lol:
Gast

#14

08.12.2005, 11:35

Hallo,

ich lese ja auch immer mal wieder die "RA-Seiten" auch wenn ich nur Not. mache (man lernt eben nie aus).

Ich habe da jetzt mal eine Frage bzgl. dem Einwohnermeldeamt an euch.

Folgendes: Ich lese immer wieder, dass man beim Verstoß gegen das Meldegesetz ein "Anzeige etc." machen kann/soll.

Ich glaube, dass geht nicht mehr. Soweit ich weiß (nach Rückfrage bei unserer Gemeinde) hat sich das Meldegesetz in Deutschland geändert, was konkret heißt, man muss sich nur noch anmelden und nicht mehr abmelden. Das heißt, wenn sich jemand nicht neu anmeldet, bleibt er bei der alten Adresse gemeldet (das "neue" Einwohnermeldeamt informiert das "alte" EWMA wenn sich jemand neu anmeldet.)

Wenn ich bzw. die Gemeinde keine Adresse habe (bzw. der "Schuldner etc." sich nicht neu anmeldet) bringt doch eine Anzeige auch nichts. ODER ??? :bahnhof

Meine Bekannte von der Gemeinde meint, dass sie Anzeigen etc. überhaupt nicht mehr bearbeitet (wegen dem geänderten Gesetz)

Anna

:pcwink
Benutzeravatar
happykitcat
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 688
Registriert: 16.06.2005, 11:59
Beruf: gelernte ReNoFa, tätig als ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

#15

08.12.2005, 11:59

Hi Anna,

soviel ich weiß noch zusätzlich zu dem neuen Meldegesetz weiß, brauch man auch nicht mal mehr einen Nachweis erbringen, wenn man sich irgendwo anmeldet, dass man dort zur Miete, Untermiete, etc. wohnt.

Man geht einfach zur Meldebehörde und sagt "ich wohne jetzt xy-Straße 30" und das soll es dann auch schon gewesen sein.

Da würde es mich wirklich auch interessieren, ob solche Anzeigen überhaupt noch etwas bringen.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :xd
schau immer nach vorne, nie zurück
Die Berliner Luft [url]http://wetter.media2000.info[/url]
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#16

08.12.2005, 12:20

Ich schließe mich mal an, :bahnhof

Haben die Anzeigen überhaupt schon mal was gebracht???
Viele Grüße

ich
Andreas

#17

09.12.2005, 09:04

Ich glaube, das zwar schon mal geschrieben zu haben :wink:, will es jetzt aber nicht nochmal raussuchen müssen :lol:

Die Anzeigen bringen öfters mal was. Und da die Meldevorschriften, soweit ich weiß, Landesrecht und nicht Bundesrecht sind, variieren sie von Bundesland zu Bundesland, deshalb habe ich sie hier nicht vorliegen.

Im Zweifel mache ich lieber eine Anzeige, die nix bringt, als es nicht versucht zu haben :wink:
Antworten