Guten Morgen zusammen
@Pepsi
ich berechne die Pauschale aus 2,5 oder 1,8 je nachdem, welche Terminsgebühr angefallen ist (1,2 oder 0,5). Für die Berechnung der Pauschale werden ja alle Gebühren zusammengezählt (für die 20%-Berechnung).
Genau diese 20%-Berechnung ist auch für mich der Grund, warum ich die einzelnen Verfahren einzeln abrechne. Denn wenn die Gebühren mal weniger als 100,- € betragen, kann ich so immer klar herausstellen, wann vielleicht dennoch 20,- € fällig werden (vor der Anrechnung waren es mehr als 100,- €).
Die Berechnung der Pauschale vor der Anrechnung ist wohl noch umstritten, aber wie lesaga richtig ausführt, ist es mittlerweile überwiegende Meinung, dass die Anrechnung erst danach geschieht. (so auch mein RVG-Kommentar vom Deutschen Anwalt Verlag)
nochmal @ Pepsi:
Die VB Gebühr bekommst Du immer, wenn der VB beantragt wurde. Sie wird NIE angerechnet. Auch wenn Einspruch eingelegt wurde und im streitigen Verfahren eine Verfahrensgebühr entsteht. Die Anrechnung erfolgt NUR mit der VerfG fürs Mahnverfahren.