Gebühr Widerspruch, VB

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Pepsi
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#11

05.10.2006, 08:31

RonE hat geschrieben: 3. gerichtliches Verfahren
VerfG Nr. 3100 VV RVG Satz 1,3
TerminsG Nr. 3104/3105 Satz 1,2/0,5
Pauschale auf 2,5 / 1,8 Gebühren berechnet
abzgl. VerfG aus Mahnverf. - 1,0
zzgl. U-St. / Kosten
wieso berechnest du die Pauschalea us 2,5 oder 1,8 ?? du musst die doch aus 1,3 berechnen..
4. ZV
VerfG Nr. 3309 VV RVG Satz 0,3
Pauschale auf 0,3 Gebühr berechnet
zzgl. U-St. / Kosten

5. eV
VerfG Nr. 3309 VV RVG Satz 0,3
Pauschale auf 0,3 Gebühr berechnet
zzgl. U-St. / Kosten

Endsumme
bei eV darauf achten das Höchst GW 3.000 € ist!
Herzchen
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#12

05.10.2006, 09:24

Hi allerseits,

möchte mich nun auch mal in die Diskussion einschalten.

Vorab noch WICHTIG: (@Pepsi)

Höchst GW bei EV ist 1.500 €, nicht 3.000 € (hast vielleicht noch DM gemeint).

Habe selbst auch so einen Fall gehabt, dass wir VB trotz GK-Einzahlung beantragt haben. Habe aus dem VB auch schön locker flockig die ZWV betrieben. Mir fällt momentan leider nicht mehr ein, welcher Fall das war, sonst hätt ich geschaut, wie ich die Sache abgerechnet hab. Hab leider viel zu viel ZWV zu machen. Wenns mir einfällt, meld ich mich.
Konnte hier allerdings auch nicht sagen, warum wir trotz GK-Einzahlung VB beantragt haben.

Herzliche Grüße
Gast

#13

05.10.2006, 10:14

Guten Morgen zusammen :-)

@Pepsi
ich berechne die Pauschale aus 2,5 oder 1,8 je nachdem, welche Terminsgebühr angefallen ist (1,2 oder 0,5). Für die Berechnung der Pauschale werden ja alle Gebühren zusammengezählt (für die 20%-Berechnung).

Genau diese 20%-Berechnung ist auch für mich der Grund, warum ich die einzelnen Verfahren einzeln abrechne. Denn wenn die Gebühren mal weniger als 100,- € betragen, kann ich so immer klar herausstellen, wann vielleicht dennoch 20,- € fällig werden (vor der Anrechnung waren es mehr als 100,- €).

Die Berechnung der Pauschale vor der Anrechnung ist wohl noch umstritten, aber wie lesaga richtig ausführt, ist es mittlerweile überwiegende Meinung, dass die Anrechnung erst danach geschieht. (so auch mein RVG-Kommentar vom Deutschen Anwalt Verlag)

nochmal @ Pepsi:
Die VB Gebühr bekommst Du immer, wenn der VB beantragt wurde. Sie wird NIE angerechnet. Auch wenn Einspruch eingelegt wurde und im streitigen Verfahren eine Verfahrensgebühr entsteht. Die Anrechnung erfolgt NUR mit der VerfG fürs Mahnverfahren.
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#14

05.10.2006, 10:41

@Herzchen: jo 1.500 meinte ich.. hatte irgendwie n falschen Wert im Kopf..
aber ich kann den VB doch nur beantragen, wenn KEIN Widerspruch eingelegt wurde... (bei Einspruch z.B. kann ich trotzdem vollstrecken)
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#15

05.10.2006, 10:47

RonE hat geschrieben:Guten Morgen zusammen :-)

@Pepsi
ich berechne die Pauschale aus 2,5 oder 1,8 je nachdem, welche Terminsgebühr angefallen ist (1,2 oder 0,5). Für die Berechnung der Pauschale werden ja alle Gebühren zusammengezählt (für die 20%-Berechnung).
hm ok, hab seit einem Jahr nicht mehr "per Hand" berechnet.. PC macht das ja automatisch, deswegen hatte ich es wohl verdrängt.. aber wichtig sind doch die Beträge und nicht die Höhe der Gebühren?!
Genau diese 20%-Berechnung ist auch für mich der Grund, warum ich die einzelnen Verfahren einzeln abrechne. Denn wenn die Gebühren mal weniger als 100,- € betragen, kann ich so immer klar herausstellen, wann vielleicht dennoch 20,- € fällig werden (vor der Anrechnung waren es mehr als 100,- €).
ICH KANN es nicht einzeln berechnen, weil dann die Anrechnung nicht funktioniert und die Pauschale wird auch automatisch berechnet
Die Berechnung der Pauschale vor der Anrechnung ist wohl noch umstritten, aber wie lesaga richtig ausführt, ist es mittlerweile überwiegende Meinung, dass die Anrechnung erst danach geschieht. (so auch mein RVG-Kommentar vom Deutschen Anwalt Verlag)
von solch einer Regelung, dass die Pauschale erst nach der Anrechnung berechnet wird, habe ich bis gestern noch nie was gehört
nochmal @ Pepsi:
Die VB Gebühr bekommst Du immer, wenn der VB beantragt wurde. Sie wird NIE angerechnet. Auch wenn Einspruch eingelegt wurde und im streitigen Verfahren eine Verfahrensgebühr entsteht. Die Anrechnung erfolgt NUR mit der VerfG fürs Mahnverfahren.
ja und warum habt ihr sie dann alle nicht berechnet? :-)
Gast

#16

05.10.2006, 11:28

Hallo Pepsi
ich erstelle die Rechnungen noch ohne Programm :cry:

klar, die Beträge sind entscheidend, aber ich kenne auch Kollegen, die die Pauschale nur nach der GG oder VG berechnen und die weiteren Gebühren nicht beachten (deshalb habe ich den Satz jeweils notiert).

Kannst Du denn in Deinem Programm nachvollziehen, ob es die Pauschale vor Anrechnung berechnet? (bei Gegenstandswerten bis 300 oder 600 € würde sich ja ein Unterschied ergeben).

Ich hab' doch die VB-Gebühr mitberechnet. In der ersten Berechnung nicht, da ich von Widerspruch -> streitiges Verfahren ausging. In der zweiten Berechnung hieß es:

in diesem Fall bekommst Du

Mahnverfahren:
VerfG 3305 Satz 1,0
VerfG 3308 Satz 0,5
Pauschale
Steuern / GK

LG
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Pepsi
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#17

05.10.2006, 13:29

axo, weil du VerfG geschrieben hast, hab ichs wahrscheinlich übersehen..

weiß nicht, ist mir zu kompliziert.. sag mir dochmal Streitwerte, dann berechne ich danach und dann stell ich das mal hier rein, dann kannste gucken..
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