Mahnbescheid wegen Honrar + außergerichtliche Gebühren?

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Hallo_Tanja
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#1

20.03.2008, 17:00

Hallo!

Nach einer Diskussion mit einer Kollegin bin ich doch etwas verwirrt.

Folgende Frage:

Würde Ihr, wenn Ihr einen Mahnbescheid wegen des eigenen Honorars gegen den Mandanten beantragt, auch die außergerichtlich GF-Gebühr mit geltend machen? (Der Mandant wurde zuvor natürlich mehrfach angemahnt)

Bin schon gespannt auf Eure Antworten.

VG
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#2

20.03.2008, 17:11

Nein, das kann man an sich nicht wirklich machen, da ihr angemahnt habt während dem Mandat. Also wir machen das nie. Wir berechnen erst die Gerichtsgebühren und die Verfahrensgebühren - lt. VB! Vorgerichtlich machen wir da keine Gebühren geltend, auch keine Mahngebühr.

Eigentlich totaler Schwachsinn, weil es an sich ja auch eine "Mahnung" von erbrachten Leistungen ist, aber unsere Chefs wollen das nicht, also lass ich es draußen -außer es ist ein dreister Arsch gewesen, der uns an der Nase herumgeführt hat, dann sieht die Sache schon anders aus :)

Aber das war bis jetzt (5 Jahre) erst einmal vorgekommen.

Hoffe ich konnte Dir noch helfen.

Schöne Ostern!

Grüße J.
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Strubbel
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#3

21.03.2008, 13:00

Mein alter Chef war auch immer der Meinung, dass für die Mahnung eine Geschäftsgebühr entsteht und ich die in den MB mit reinnehmen soll.

Ich sehe das nicht so. Die Mahnung gehört zum Mandatsverhältnis. Erst die Beantragung eines MB oder die Klage löst Gebühren für den RA aus.

Ich habe lediglich immer 5 EUR Mahnkosten berechnet, aber das fand ich im Grunde auch übertrieben. Mein alter Chef hat aber darauf bestanden.
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
StineP

#4

21.03.2008, 13:21

Sehe das ganz genauso wie Kimmy...

Im Grunde ist eine Mahnung direkt zusammenhängend mit der Kostenrechnung und die wird ja nicht separat vergütet.

Ich denke, man kann da einen guten Vergleich ziehen zum KFA nach § 11 RVG... hier setzt du ja auch nur die tatsächlich in Rechnung gestellten Kosten an...
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Pepsi
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#5

21.03.2008, 14:42

es hat schonmal jemand gesagt, das sie immer die GG mit geltend macht und immer durchgekommen ist..

allerdings halte ich das auch für Schwachsinn bzw unmöglich..
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Strubbel
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#6

21.03.2008, 15:00

@ StineP: Kimmy? ;)
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
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#7

21.03.2008, 15:05

@Stine: ist das eigentlich absicht, das dein Avatar weg ist, oder ist das ein Fehler?! habe Fehler bei den Smilies und oben rechts bemerkt..
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Strubbel
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#8

21.03.2008, 15:10

Ich kann das Avatar sehen und die Smilies sind bei mir auch ganz normal

:hm
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
Janin

#9

21.03.2008, 20:28

:zustimm strubbel ... wir machen auch keine geschäftsgebühr geltend, aber hier im forum gibt es einige, die die geltend machen und auch durchbekommen
Nauja

#10

21.03.2008, 22:11

Erst vor kurzem hatte ich im RVG-Kommentar gelesen, dass eine GG eben nicht erhoben werden darf, nur die Kosten des gerichtl. Mahnverfahren bzw. des streitigen Verfahrens kann der RA der Gegenseite auferlegen. Stichwort: Anwalt in eigener Sache!

Mahnkosten hingegen halte ich durchaus für angebracht, natürlich nicht gleich bei der 1. Mahnung, denn es kann ja durchaus vorkommen, dass der Mdt. die Zahlung schlichtweg vergessen hat. Aber für die 2. Mahnung werde ich zukünftig 2,50 EUR ansetzen!
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