Habe folgende Frage insbesondere an unsere Inso- und ZPO-Experten:
Klage anhängig wg. SE aus vors. begangener unerlaubter Handlung. RA bestellt sich für Bekl. und erwidert auf die Klage, wir replizieren. Dann in einem weiteren Ss teilt der Gegenanwalt mit, dass über das Vermögen des Bekl. das Insolvenzverfahren eröffnet ist. Der Prozess ist erst mal unterbrochen. Das Problem: Inso-Verfahren ist v o r Klageerhebung eröffnet worden. Gegenanwalt hat davon aber weder außergerichtlich noch in der Klageerwiderung was von gesagt. Jetzt fragt das Gericht, welche prozessualen Konsequenzen wir ziehen.
Muss die Klage zurückgenommen werden, weil der Bekl. zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht mehr passivlegitimiert war, sondern nur der Treuhänder/Insolvenzverwalter? Kann ich einen Parteiwechsel vornehmen/Klageänderung? Der Treuhänder/Inso-Verwalter wird dazu wohl kaum seine Zustimmung geben???
Die Forderung habe ich vorsorglich unter Hinweis auf vors. begangener unerlaubter Handlung zur Insolvenztabelle angemeldet. Aus der Klageerwiderung ergibt sich, dass der Bekl. das natürlich ganz anders sieht und dem widersprechen wird, so dass insoweit eine Feststellung erforderlich ist, nur wie.....???
Steh’ ein wenig auf dem Schlauch
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)