Zwangsvollstreckung in Holland EILT leider

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Anton79
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#1

26.09.2006, 13:49

Hallo zusammen.

Ein mandant will leider eilig wissen, ob wir gegen einen deutschen schuldner der in deutschland wohnt und Vermögenswerte in Holland hat in holland vollstrecken können.

ich habe ein versäöumnisurteil aus 2006, somit dürfte ich doch vom prozessgericht den stempel bekommen auf das Vu, welcher meine Titel aus europäischen titel ausweist, oder?

weiß jemand ob es GV´s in Holland gibt? weiß nicht welche vollstreckungsorgane die dort haben.

meine fragen:

der mandant schreibt dass der schuldner dort wohl ein auto hat, welches auto weiß er aber nicht genau. kann ich das irgendwie in holand rausfinden?

desweiteren soll der shculdner dort über grundbesitz verfügen. kann ich das irgendwie in holland erfragen ?(Grundbuchamt?) ?

liebe Grüße
Teddybär14
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#2

26.09.2006, 14:33

Glaube in Holland haben wir keine Chance. Hab in Erinnerung, dass dort keine Meldepflicht gilt aber sicher bin ich mir nicht *nichtnewirklichegutezwangsvollstreckungsachbearbeiterinbin* :sorry
Anton79
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#3

26.09.2006, 15:19

keine meldepfliht für autos? dat kann doch nit sein!!!! und ein grundbuchamt oder was vergleichbares muss es doch geben oder nit?
Gofi
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#4

26.09.2006, 15:21

hallo,
habe mal gelesen, dass es in Holland GVZ gibt, so ne Art kleine Inkassobüro. Nähere Einzelheiten habe ich leider nicht mehr.

:|

Gruß Fiona
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
Teddybär14
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#5

26.09.2006, 15:23

Nein nicht für Autos sondern meinte das Einwohnermeldeamt. Haben mal versucht in Holland zu vollstrecken und aus diesem Grunde erfolglos. Aber ist schon einige Jahre her. Hat sich vielleicht was gedändert.
Anton79
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#6

26.09.2006, 15:59

ne ich weiß ja wo mein schuldner ist. der ist ja ion deutschland, aberr der hat vermögendswerte (auto und grundbesitz wohl) in holland
Teddybär14
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#7

26.09.2006, 16:10

Ah so. wie unaufmerksam, hatte Deinen Beitrag nicht richtig gelesen....
Kathy0679
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#8

26.09.2006, 16:14

Hallo, würde einen Kollegen aus Holland fragen. Such doch mal nach holländische korrespondenz Anwälte die mit uns deutschen zusammen arbeiten.
Das erfährst du über Rechtsschtuzversicherungen.

Das was ich weis ist, dass du dir eine EU-Bescheinigung (Stemepl) auf dein VU machen lassen musst, mussten wir für Itailien und Frankreich, denke am Holland wird das auch so sein (ODER??). Das geht über den Präsienden des zuständigen Landgerichts.

Anonsten haben wir, wie oben schon gesagt, immer dortige Kollegen beauftragt, klappte immer ganz gut. Kostet halt nur mehr, aber wie viel man das ausländische Recht durchforsten......
Gruß aus dem Ruhrgebiet
Anton79
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#9

26.09.2006, 20:30

Danke schön, hmmm ich frag mich ob irgendjemand hier schon mal beim grundbuh in holland angefragt hat. wie machen das die holländischen kollegen!?

naja mal sehen, danke euch und schönen abend zusammen
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