Mahnbescheid gegen Stadt

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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lenox61
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#1

06.03.2008, 20:06

[lor=#] [/color] Hallo, habe folgendes Problem und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. In einer Mietsache vertreten wir den Vermieter. Die Mieterin ist inzwischen ausgezogen und es ist noch eine Heizkostennachzahlung offen sowie Kosten für die Säuberung und Entrümpelung der Wohnung. Die Miete wurde von der ARGE bezahlt, ferner auch die Mietkaution in Höhe von 2 Monatsmieten in Form einer schriftlichen Garantieerklärung. Die ARGE ist jetzt von uns 2 mal angeschrieben worden für die Geltendmachung der Kaution. ARGE hat abgelehnt, die Kaution auszuzahlen. Mein Chef wollte jetzt einen Mahnbescheid beantragen, wobei folgendes Problem auftaucht: Beim Antragsgegner muß die Stadt, vertreten duch........angegeben werden, geht aber nicht in den Vordrucken. Mein anderer Chef meinte dann, es müßte eine Klage vor dem Sozialgericht eingereicht werden. Jetzt seid ihr an der Reihe, hat jemand schon mal so einen Fall gehabt und was kann man tun?
Jupp03/11

#2

06.03.2008, 20:17

M. E. ist das Amtsgericht zuständig.
Wofür wurde denn die "Garantie" übernommen und wie lautet diese?
lenox61
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#3

07.03.2008, 07:16

Die Garantie ist für die allgemein übliche Kaution übernommen worden, nur dass sie nicht wie sonst, auf einem separaten Sparbuch für den Mieter angelegt wurde, sondern von der Stadt als Garantieerklärung für eine Kaution in Schriftform abgegeben wurde. Der Streitwert ist zu niedrig für das AG (522,00 €), deshalb sollte erst ein MB gemacht werden.
Noch eine Idee?
Bob

#4

07.03.2008, 07:38

Wieso ist der Streitwert zu niedrig?
Bärchen

#5

07.03.2008, 08:04

Sie meint bestimmt wegen der 600,00 €-Grenze! Da muss man ja vorher ein Schlichtungsverfahren gehabt haben, um direkt ne Klage einzureichen.
Bob

#6

07.03.2008, 08:06

Die Grenze gibt es in NRW nicht mehr.
lenox61
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#7

07.03.2008, 08:32

Dann ist mein Chef wohl auch nicht ganz auf dem laufenden, wenn bei einem Streitwert von 522 € eine Klage beim AG eingereicht werden kann. Das wäre dann auch ganz einfach. Danke für den Hinweis.
Tiffy25
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#8

07.03.2008, 09:22

Ich hab mal in einer Verwaltungsrechtskanzlei gearbeitet. Wir hatten die Stadt öfter mal als Gegner und einmal haben die die Prozesszinsen aus einem Kfb nicht gezahlt, also hab ich die in Rechnung gestellt und auch nochmal ne Kostennote hinten dran gehangen, weil die ja in Verzug damit waren. Danach bekam ich von der Stadt einen Anruf, dass die Prozesszinsen überwiesen wurden und die KoRe nicht. Man erklärte mir, dass man gegen die "öffentliche Hand" nicht einfahch so vollstrecken könnte und damit meine KoRe auch nicht bezahlt werden müsste.

Um es kurz zu halten, in der VwGO steht irgendwo, dass man gegen die "öffentliche Hand" nicht einfach so vollstrecken kann, sondern erst bei der obersten Behörde "nachfragen" muss, damit diese die Vollstreckung noch abwenden kann...

Fazit: Ich weiß nicht, ob du einfach einen Mahnbescheid gegen die Stadt beantragen kannst!!???

Lasse mich gern eines besseren belehren...

LG
Bob

#9

07.03.2008, 09:37

Die Frage der Vollstreckung hat erstmal nichts mit der Frage der Titulierung selber zu tun.
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