Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Hannah
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#1
03.03.2008, 21:39
Hatte da heut ne Akte aufm Tisch. Der MB konnte zugestellt werden, der VB nicht weil Gegner unbekannt verzogen ist. Ich sollte dann noch beim Antrag auf Neuzustellung des VB die EMA-Kosten eintragen. Leider hab ich da überhaupt keine Zeile dazu gefunden. Haben dann beim Mahngericht angerufen, wo man das reinschreibt, die wussten es allerdings auch nicht wirklich
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
, ich solle es erstmal weglassen.
Wie habt ihr das bisher gemacht?
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
Unsere Träume können wir erst dann verwirklichen, wenn wir uns
entschließen, daraus zu erwachen :wecker
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wifey
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#2
03.03.2008, 21:48
Ich würd einfach den Beleg "aufheben" und beim 1. ZV-Auftrag die EMA-Kosten mit eintragen.
Viele Grüße
ich
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Ciara
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#3
03.03.2008, 22:00
Die Kosten können irgendwie nur bei der Neuzustellung des MB angegeben werden. Wir nehmen die dann auch immer in den ZV-Auftrag mit rein.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
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nic67
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#4
03.03.2008, 22:26
läuft bei uns auch so.
Ist uns auch noch nie abgeschmiert worden beim zv-auftrag.
träume sind da um gelebt zu werden denn träume sind unser leben
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blackcat
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#5
04.03.2008, 08:05
Ich schreibe die EMA-Kosten bei Punkt 7 rein.
Bei sonstige Kosten schreibe ich dann EMA-Kosten, hat bisher immer funktioniert, wurde auch immer im VB mit festgesetzt.
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Smilie
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#6
04.03.2008, 11:15
Ich habe das auch immer bei sonstige Kosten eingetragen. Wenn das nicht klappt, dann einfach für den ZV-Auftrag aufheben. Dürfte keine Probleme geben.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
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Hannah
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#8
04.03.2008, 19:02
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
euch allen für die Antworten.
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