zinsbeginn verzugszinsen

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hannah81
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#1

19.02.2008, 14:05

vorweg... die suchfunktion hab ich benutzt, aber ich hab leider keine zeit, mich den ganzen mittag durch die freds zu lesen in der hoffnung, irgendwo was passendes zu finden ;)

hab auch nur ne ganz kurze (wahrscheinlich dämliche) frage... *g*

rechnung vom 22.04.07, darin steht "zahlbar sofort ohne abzug", laufen dann die verzugszinsen ab dem 23.04.07?? ich rechne die sonst erst nen monat später. bin aber grad verwirrt...

gibts evtl irgendwo ne übersicht, wie man was ab wann rechnet? 8)
StineP

#2

19.02.2008, 14:08

Nein.

Was sind das für Parteien??

Wenn es zwei Unternehmer sind, dann gilt die 30 Tage+1 Regelung.

zahlbar sofort ohne Abzug ist KEINE Regelulng für Verzug und erst jüngst wieder vom BGH bestätigt. Es ist nämlich kein kalendermäßig bestimmter Termin.
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tobik9
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#3

19.02.2008, 14:08

:zustimm @stineP
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hannah81
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#4

19.02.2008, 14:10

ah ok. sind 2 unternehmen. dankeschön. :)
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rena
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#5

15.04.2008, 16:54

Habe soeben bemerkt, dass wir in den Einstellungen zum Foko bei RA-Micro zur Zinsberechnung eingestellt haben: Bankenmethode, Februar immer 30 Tagen und 1 Zinstag zusätzlich.

Ist das nun richtig, wenn ich zwei Kaufleute habe:

Rechnungsdatum: 31.05. => Zugang 01.06. => in Verzug nach 30 Tagen => 30.06. => Verzugszinsen ab 01.07.???
jenniver
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#6

15.04.2008, 20:34

Würde ich auch so sehen, ich habe die Zinsen für Verzug in 30 Tagen nach Zugang auch schon mal nur mit Hilfe vom Kalender ausgerechnet. Es waren allerings 7 Forderungen in unterschiedlichen Monaten entstanden.
Du bis sicher, dass der Zugang am 01.06. war? Ich habe damals noch 3 Tage Postlaufzeit nach Rechnungsstellung draufgeschlagen.
Nine
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#7

01.09.2009, 11:54

Ich stelle einfach mal meine Frage hier hinter in der Hoffnung, jemand sieht und liest sie. Denn ich habe im Umkehrschluß die Frage, bis WANN Zinsen berechnet werden.
Urteil. Zinsen wurden von VS berechnet bis Tag der Zahlung. Ich wäre jetzt aber davon ausgegangen, daß der Eingang hier maßgeblich ist, was aber eh nur ein oder zwei Tage mehr wären. Chefe meint aber, daß ich bis zum Eingang beim Mdt berechnen soll, was ich definitiv für falsch halte. Soweit ich das sehe ist Ende gem. § 288 BGB Tag der Zahlung. Aber ich würde das ggf. gerne bestätigt habe, bevor ich ihm das sage.
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