EILT! vorläufiges Zahlungsverbot ohne Titel?

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refana87
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#11

12.02.2008, 12:08

Also sind bei einem vorläufigen Zahlungsverbot nicht die Voraussetzungen für die ZV nötig?!
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misspinky1984
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#12

12.02.2008, 12:27

Auf keinen Fall ein Vorläufiges Zahlungsverbot beantragen, bevor Du den Titel in Händen hast ...
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
refana87
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#13

12.02.2008, 13:32

Den Titel habe ich ja nur keine Zustellung
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petramaus
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#14

12.02.2008, 13:57

Das vorläufige Zahlungsverbot kannst du auch ohne vollstreckbare Ausfertigung und Zustellung beantragen. § 845 ZPO
Abs. 1 Satz 3: "Der vorherigen Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung und der Zustellung des Schuldtitels bedarf es nicht"
Also raus mit dem Zahlungsverbot
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#15

12.02.2008, 14:12

DANKE
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#16

12.02.2008, 14:12

Bitte :)
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rassjel
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#17

26.02.2008, 12:01

Ich schreibe meine Frage einfach hier mal rein und zwar muss ich beim vorläufigen Zahlungsverbot ohne PfÜB den Titel mitschicken? (also zum GV)
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petramaus
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#18

26.02.2008, 12:14

Beim vorläufigen Zahlungsverbot brauchst du den Titel NICHT mitschicken zum GV.
Nur wenn du den Pfüb beantragst, da muss dann der Titel im Original mit dazu
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#19

26.02.2008, 12:16

Vieviele Abschriften muss ich denn beifügen?
Tut mir leid, mache ich zum ersten mal....
Aber vielen Dank
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#20

26.02.2008, 13:41

Vorläufige Zahlungsverbot schick ich immer 4 mal raus.
1x Schuldner
1x Drittschuldner
2x GV (eine für seine Akten und eins bekommen wir ja mit den Zustellungsurkunden zurück)
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