MB gegen ehemalige Mdtin

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leilani
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#1

06.09.2006, 14:48

Hej,
ich wette dieses Thema gab´s so ähnlich schon ein paar Mal. Hab auch schon gesucht, aber leider bin ich noch nicht wirklich schlauer. Darum bitte ich mal schnell um Eure Hilfe:

Unsere Mandantin hatte unsere Gebühren nicht bezahlt und schon diverse Mahnungen von uns erhalten. Nun habe ich vor zwei Wochen einen MB beantragt. (Heute kam gerade die Rechnung über € 23,00.) Anfang der Woche hat sie angerufen und gesagt, dass sie jetzt endlich zahlen will. Ich hab ihr aber gesagt, dass wir den MB erst zurücknehmen, wenn das Geld auch wirklich da ist.
Ich werde jetzt die € 23,00 bezahlen und dann auf den Antrag auf Erlass des VB warten. Dann habe ich ein halbes Jahr Zeit (?) eventuell doch noch den VB zu beantragen und in dieser Zeit soll die Mandantin unsere Gebühren in Raten bezahlen. Kommt Sie mit einer Rate in Verzug beantrage ich den VB. Nur das heißt ja, dass Sie jetzt keinen Widerspruch einlegen darf. Ich glaube zwar nicht, dass sie das macht, aber vielleicht kapiert sie das auch alles gar nicht. Ach man, ich weiß gerade nicht, wie ich Euch das beschreiben soll. Ich habe den Fall auch höchstens alls Jubeljahre mal...

Die Rechnung mit der Nr. 3305 VV RVG wollte ich ihr auch noch in Rechnung stellen. Zusätzlich die € 23,00. Das ganze ohne MwSt.!

Ich hoffe, das war jetzt einigermaßen verständlich. Sorry!

Bitte schreibt mal Eure Vorgehensweise bei solchen Angelegenheiten.

LG von leilani
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Pepsi
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#2

06.09.2006, 14:55

also ich würde den Titel trotzdem erwirken, das ist auch die Vorgehensweise, wie Inkasso Unternehmen das machen..

sie kann Raten zahlen und ihr vollstreckt nicht.. sobald sie wieder in Verzug gerät kannst du dann den GVZ losschicken..

in Rechnung stellen kannst du ihr gar nichts, du kannst höchstens ihr ne Aufstellung oder Kopie der Rechnung an den Mdt schicken (ich mach das immer so ins Schreiben die bloße Gebührenaufstellung (ohne RgNr usw) mit reinkopieren..
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leilani
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#3

06.09.2006, 15:04

@ pepsi

Danke! Aber kann ich nicht unsere Gebühren noch in Rechnung stellen? Für den Antrag auf Erlass eines MB???

leilani
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#4

06.09.2006, 15:20

Die sind doch dann tituliert und ggf. vollstreckbar. Wenn Zahlungen erfolgen, dann würd ich auch immer nach § 367 BGB verbuchen. Also erst auf Kosten, dann Zinsen und zum Schluss auf die Hauptforderung.
Wir lassen uns nicht hetzen. Wir sind bei der Arbeit und nicht auf der Flucht!

Lieben Gruß
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Silke81
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#5

06.09.2006, 15:20

Ich würde auch erst den VB erwirken. So hast du wenigstens einen Titel, falls sie nicht zahlt. Die MB und VB-Kosten fallen dabei natürlich an.

Wir haben es früher so gehandhabt, dass wir der (ehemaligen Mandantin) ein entsprechendes Schreiben geschickt haben, in dem die jeweiligen Raten aufgeschlüsselt wurden und auch erwähnt wurde, dass zunächst der VB beantragt wird. Das die Ratenzahlungen aber nur akzeptiert werden, wenn KEIN Widerspruch eingelegt wird. Wir haben dann noch zugesichert, dass wir aus dem Titel nicht vollstrecken werden, solange die Raten pünktlich gezahlt werden. Natürlich musst du dann auch noch auf die weiteren Gebühren hinweisen, die sie natürlich auch zu tragen hat.

So, ich hoffe, das hat dir geholfen.

LG Silke
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leilani
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#6

06.09.2006, 15:29

Gut, ich werde also eine Aufstellung machen:
1. über unsere Gebühren (die wir im MB geltend gemacht haben) und
2. über die Gebühren, die jetzt angefallen sind

Verfahrensgeb., Antrag auf Erlass MB Nr. 3305 VV RVG 45,00
PTE 9,00
Gerichtsgebühr im Mahnverfahren 23,00

Gesamt 77,00

Dann lege ich die Raten fest, und gehe so vor, wie Silke das gerade beschrieben hat. Einverstanden? Oder habe ich jetzt einen riesigen Schnitzer gemacht?

LG leilani
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#7

06.09.2006, 15:52

Nimm die VB-Gebühren auch noch mit rein. Die muss sie ja schließlich auch zahlen.
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Pepsi
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#8

06.09.2006, 18:25

:zustimm
Gina

#9

06.09.2006, 20:14

Mach gleich ne vernünfigte Vereinbarung mit ihr (und rechne brav auch noch ne Einigungsgebühr ab). Da sollte drinstehen: Schuldnerin erkennt die Forderung an, erduldet den VB, zahlt Raten, ihr verzichtet auf ZV aus dem VB... Forderungskonto bei, Abrechnung 0,3 Gebühr nach 3309 + Einigungsgebühr - gegebenenfalls kommt ihr der Schuldnerin bei de Gebühren für die Einigung noch entgegen, wenn sie pünktlich alles bezahlt. Dann hat sie nen Anreiz.
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#10

06.09.2006, 22:13

hast du RA Micro.. da gibt es unter ZV ne Ratenzahlungsvereinbarung..
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