Freigabe hinterlegter Forderung

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infinity
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#1

17.01.2008, 12:43

Hallo zusammen,

folgendes Problem:

Mandantin ist eine Autovermietung, der Schuldner ein Kunde von ihr. Die Forderung beruht auf offenen Mietzins. Es exisiterte eine Abtretung, wonach der Schuldner seine Ansprüche gegen seine Auftraggeber abtritt, um die Mietzinsforderung unserer Mandantschaft zu sichern.

Soweit so gut.

Schuldner zahlt Mietzins nicht, wir legen die Abtretung offen.

Immer noch kein Problem.

Dann teilt uns die Firma, von der der Schuldner Geld bekommen würde, mit, dass dieser zwischenzeitlich verstorben ist. Um die Sache wegzubekommen, hinterlegen sie das Geld bei Gericht. Herausgabeberechtigt sind die Erben des Schuldners und wie.

Frage:
Welche Möglichkeiten habe ich, um an das Geld zu kommen. Irgendjemand Erfahrungen mit Hinterlegungen?

Wenn möglich, würde ich es gern vermeiden, mich kostenintensiv auf die Suche nach den Erben zu machen. M. E. hätte die Firma des Geld nicht hinterlegen müssen, da die Abtretung wirkt, egal, ob der Schuldner tot oder lebendig ist.

Vielen Dank vorab.
Wenn du im Recht bist, kannst du es dir leisten, die Ruhe zu bewahren

- Mahatma Gandhi -
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mini-me
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#2

17.01.2008, 13:26

Naja, so schlecht war das mit der Hinterlegung gar nicht.

So wie Du das schilderst, ist ja durchaus mit einer Nachlassinsolvenz zurechnen und dann hätte die Firma schlechte Karten, wenn sie an Euch gezahlt hätte.

Da die Erben empfangsberechtigt sind, musst Du die ermitteln und zur Freigabe des hinterlegten Betrages auffordern.

m-m
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