Wie lange Zeit die weiteren GK nach Widerspruch einzuzahlen?

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Muckel
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#1

10.01.2008, 11:13

Hallo leute

hab mal ne frage

wir haben 2004 einen Mahnbescheid beantragt. der erging auch. gegner hat Widerspruch eingelegt.
dann haben wir uns mit dem geeinigt, er solle raten zahlen. hat er auch schön. jetzt sind von den 14.000 euro aber noch immer 500 euro auf und er zahlt nicht.
meine frage:
Kann ich jetzt, 3 1/2 jahre später, noch immer die Gerichtskosten einzahlen von damals wegen dem widerspruch, damit es an das zuständige gericht abgegeben wird? oder ist es dafür zu spät?

ich weiß, daß wir das schon öfter hatten, daß wir das nach nem jahr oder so noch gemacht haben, aber nach 3 1/2
wie lautet da die frist? oder gibt es da keine (was ich mir kaum vorstellen kann).

danke im voraus

muckel
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butterflybabe
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#2

10.01.2008, 11:16

Einzahlen kannst du schon noch, FO könnte aber verjährt sein.
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Di
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#3

10.01.2008, 11:21

Habt ihr eine schriftliche Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Gegner getroffen?
Liebe Grüße
Diana :wink1
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Muckel
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#4

10.01.2008, 11:29

Wir haben einen ausführlichen außergerichtlichen Vergleich geschlossen, den die gegenseite auch bestätigt hat.

@ butterfly: wie sollte die Forderung verjährt sein? er hat jeden monat ratenzahlungen drauf gezahlt, also wurde die verjährung doch gehemmt.
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butterflybabe
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#5

10.01.2008, 11:35

er hat jeden monat ratenzahlungen drauf gezahlt, also wurde die verjährung doch gehemmt.
Stimmt hast natürlich Recht, hab ich irgendwie überlesen.
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Muckel
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#6

10.01.2008, 14:52

Hab jetzt beim AG hagen angerufen. die sagte mir, daß es denen egal ist wann wir die GK einzahlen. auch wenn das nach 10 jahren erst ist. die schicken das dann an das zuständige streitige gericht und fertig.

wegen der streitwertänderung ist ja jetzt bei mir nur noch das AG zuständig. da meinte sie, ich solle ne liste mitschicken mit allen zahlungen und das datum dazu und daß wir beantragen, als streitiges gericht das AG zu nehmen und fertig.

danke euch trotzdem
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Pepsi
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#7

11.01.2008, 07:46

nur nochmal zum Verständnig: für die EInzahlung der GK nach Widerspruch gibts keine Frist, das wird immer mit der der VB-Beantragung (6 Monate, aber auch das hab ich danach auch schon durch bekommen) verwechselt

das einzige was man immer gucken muss ist eben die Verjährung, weil ich glaub nach 6 Monaten die Verjährung wieder einsetzt.. aber da hier ja RAten gezahlt wurden...
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Klopfer
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#8

11.01.2008, 14:22

Pepsi hat geschrieben:(6 Monate, aber auch das hab ich danach auch schon durch bekommen)
aber nicht beim Amtsgericht Hagen...die stellen sich an wie ne 80 jährige Oma mit dem 5ten Kind ;)

Also die legen sich quer...
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