Habe mich gerade mal angemeldet, nachdem ich schon ein paar Wochen tagtäglich diese tolle Seite besucht habe und bereits viele wertvolle Tipps gefunden habe... Danke an dieser Stelle allen, die wirklich schlaue Sachen posten
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
Habe auch gleich mal eine Frage:
Habe einen MB für unseren Mandanten beantragt, der Vermieter ist. Gegnerin ist eine ehemalige Mieterin, die die Miete jedoch selten bezahlt hat (über € 2.500,00 Mietschulden). Mittlerweile ist sie natürlich auch unbekannt verzogen. Habe ingesamt schon zwei EMAs gemacht. Der MB konnte jetzt definitv nicht zugestellt werden. Ich weiß nicht, was ich noch machen soll. Ich habe mal ein bisschen im Archiv gestöbert: Öffentliche Zustellung geht ja nicht..., für einen kurzen "Briefkastenbesuch" ist es zu weit...
Komisch nur, dass mir die nette Damen vom AG Uelzen gesagt hat, ich könne die öffentliche Zustellung beantragen??? Hatte mich schon gefreut, aber dann hab ich § 866 ZPO gelesen... GRRR!
Hoffe, Ihr könnt mir helfen?
Danke!