Hallo zusammen!
Bräuchte mal dringend eure Hilfe!
In einer ZV-Sache soll der GV mit der Verhaftung des Schuldners beaufragt werden, da dieser sich bislang weigert, die eV abzugeben.
Hatte soweit auch alles vorbereitet, bis ich dann erfuhr, dass die Kosten für die Unterbringung in der Haftanstalt vom Gläubiger vorgeleistet werden müssen. Das war mir völlig neu! In der Ausbildung hatte man uns nie davon erzählt!
Jetzt habe ich den Auftrag zunächst einmal zurückgestellt, da mir nicht bekannt ist, mit welchen Kosten wir da rechnen müssen. (Gläubiger ist mein RA)
Kann mir jemand verraten, welche Kosten da auf einen zukommen können?
Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass wir hier Kosten für maximal 6 Monate Inhaftierung vorleisten sollen. Das wäre sicher eine recht stolze Summe, die mit großer Wahrscheinlichkeit auch unsere Forderung übersteigen würde.
Wäre für schnelle Hilfe sehr dankbar!
LG
Nell
Vollstreckung Haftbefehl
Hallo Nell,
die Haftkosten pro Tag sind von Bundesland verschieden. Am besten du rufst in der zuständigen JVA an und fragst da nach, wie hoch die Haftkosten pro Tag sind.
Hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
die Haftkosten pro Tag sind von Bundesland verschieden. Am besten du rufst in der zuständigen JVA an und fragst da nach, wie hoch die Haftkosten pro Tag sind.
Hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
- dundine
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hi, also wir lassen unsere schuldner häufiger per haftbefehl einsammeln, aber bisher haben die eigentlich alle dann schnellstens die ev geleistet und so mussten wir die schuldner dann gar nicht inhaftieren lassen.
Ich mach das seit 1993 und ich hab noch nie erlebt, dass ein Schuldner tatsächlich in den Knast gegangen wäre.... Ehrlich gesagt, über die Kosten für die Unterbringung hab ich mir noch nieeeeee nich Gedanken gemacht...
Im Zweifel gehen die doch eh zu Lasten des Schuldners und kommen mit ins Forderungskonto?
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Im Zweifel gehen die doch eh zu Lasten des Schuldners und kommen mit ins Forderungskonto?
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Da gibt es leider auch den umgekehrten Fall: Ein Schuldner, der nix hat und nix zu verlieren hat, lässt es darauf ankommen, weil er weiß, dass die Haftkosten hoch werden können. Übersteigen die aber z.B. die Hauptforderung, dann wird es fraglich, ob die Haft durchgezogen wird - und darauf spekuliert der Schuldner. Die Höhe der Kosten muss man sich in der Tat erfragen.
~ Grüßle ~
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Ich habe auch schon öfters einen Haftbefehl beantragt, jedoch kam der Schuldner noch nie in den Knast, sondern hat die EV immer dann sofort abgegeben.
Oftmals haben wir ihn nochmal angeschrieben und mitgeteilt, dass wir einen Haftbefehl haben und ihn auch verhaften lassen. Das ganze ein bissel sehr böse und es hat auch so oft geklappt, dass sie die Schuldner auf einmal gemeldet haben.
MFG
Sindy
Oftmals haben wir ihn nochmal angeschrieben und mitgeteilt, dass wir einen Haftbefehl haben und ihn auch verhaften lassen. Das ganze ein bissel sehr böse und es hat auch so oft geklappt, dass sie die Schuldner auf einmal gemeldet haben.
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Bei mir ist auch noch nie wer in den Knast geflüchtet, statt EV abzugeben. Ist ja auch ne sch.... Alternative
Aber so als Drohmittel wirkt das prima
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Aber so als Drohmittel wirkt das prima
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- NORTHERN DINO
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Als die GV noch nicht zuständig waren für die Abnahme der e.V., habe ich es einmal erlebt, dass ein Schuldner in den Knast ging. Er hatte aber nach einigen Stunden derart kalte Füße bekommen, dass er einen Rpfl. in die JVA kommen ließ, um die e.V. abzugeben.
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- Kathy
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Ich glaub dann muss er nimmer zahlen oder??? War da net was mit ner Höchsthaftzeit von sechs Monaten oder so.
Wie immer hab ich irgendwas im Hinterstübchen gespeichert und habs aber nimmer vollständig.
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MfG Kathy
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(Mein Papa)
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