Vollstreckung Haftbefehl

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Benutzeravatar
Nell
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 96
Registriert: 25.09.2005, 10:17

#1

25.08.2006, 07:44

Hallo zusammen!
Bräuchte mal dringend eure Hilfe!
In einer ZV-Sache soll der GV mit der Verhaftung des Schuldners beaufragt werden, da dieser sich bislang weigert, die eV abzugeben.
Hatte soweit auch alles vorbereitet, bis ich dann erfuhr, dass die Kosten für die Unterbringung in der Haftanstalt vom Gläubiger vorgeleistet werden müssen. Das war mir völlig neu! In der Ausbildung hatte man uns nie davon erzählt!
Jetzt habe ich den Auftrag zunächst einmal zurückgestellt, da mir nicht bekannt ist, mit welchen Kosten wir da rechnen müssen. (Gläubiger ist mein RA)
Kann mir jemand verraten, welche Kosten da auf einen zukommen können?
Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass wir hier Kosten für maximal 6 Monate Inhaftierung vorleisten sollen. Das wäre sicher eine recht stolze Summe, die mit großer Wahrscheinlichkeit auch unsere Forderung übersteigen würde.
Wäre für schnelle Hilfe sehr dankbar!
LG
Nell
Gast

#2

25.08.2006, 08:03

Hallo Nell,

die Haftkosten pro Tag sind von Bundesland verschieden. Am besten du rufst in der zuständigen JVA an und fragst da nach, wie hoch die Haftkosten pro Tag sind.

Hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
Benutzeravatar
dundine
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 370
Registriert: 29.03.2006, 18:09
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Remagen

#3

25.08.2006, 14:27

hi, also wir lassen unsere schuldner häufiger per haftbefehl einsammeln, aber bisher haben die eigentlich alle dann schnellstens die ev geleistet und so mussten wir die schuldner dann gar nicht inhaftieren lassen.
Gina

#4

27.08.2006, 17:36

Ich mach das seit 1993 und ich hab noch nie erlebt, dass ein Schuldner tatsächlich in den Knast gegangen wäre.... Ehrlich gesagt, über die Kosten für die Unterbringung hab ich mir noch nieeeeee nich Gedanken gemacht... :roll:
Im Zweifel gehen die doch eh zu Lasten des Schuldners und kommen mit ins Forderungskonto?
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#5

27.08.2006, 17:40

Da gibt es leider auch den umgekehrten Fall: Ein Schuldner, der nix hat und nix zu verlieren hat, lässt es darauf ankommen, weil er weiß, dass die Haftkosten hoch werden können. Übersteigen die aber z.B. die Hauptforderung, dann wird es fraglich, ob die Haft durchgezogen wird - und darauf spekuliert der Schuldner. Die Höhe der Kosten muss man sich in der Tat erfragen.
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
die.aerzte
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 29
Registriert: 30.07.2006, 00:46
Wohnort: Zwickau
Kontaktdaten:

#6

27.08.2006, 19:47

Ich habe auch schon öfters einen Haftbefehl beantragt, jedoch kam der Schuldner noch nie in den Knast, sondern hat die EV immer dann sofort abgegeben.

Oftmals haben wir ihn nochmal angeschrieben und mitgeteilt, dass wir einen Haftbefehl haben und ihn auch verhaften lassen. Das ganze ein bissel sehr böse und es hat auch so oft geklappt, dass sie die Schuldner auf einmal gemeldet haben.

MFG
Sindy
Benutzeravatar
Petra Hetterich
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 59
Registriert: 19.07.2006, 15:56
Wohnort: Würzburg

#7

29.08.2006, 16:36

Bei mir ist auch noch nie wer in den Knast geflüchtet, statt EV abzugeben. Ist ja auch ne sch.... Alternative :lol:
Aber so als Drohmittel wirkt das prima
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#8

29.08.2006, 17:48

Als die GV noch nicht zuständig waren für die Abnahme der e.V., habe ich es einmal erlebt, dass ein Schuldner in den Knast ging. Er hatte aber nach einigen Stunden derart kalte Füße bekommen, dass er einen Rpfl. in die JVA kommen ließ, um die e.V. abzugeben. :roll: :mrgreen:
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Benutzeravatar
Annile
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 732
Registriert: 14.02.2006, 19:44
Wohnort: Nähe Frankfurt am Main

#9

30.08.2006, 09:56

Wie ist das denn, wenn er seine "Knastzeit" abgessen hat und dann wieder raus darf und in der Zeit immer noch nicht die EV abgegeben hat?
Es Annile :hurra
Benutzeravatar
Kathy
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 828
Registriert: 02.01.2006, 11:29
Beruf: Verwaltungsangestellte
Wohnort: Hirschau
Kontaktdaten:

#10

30.08.2006, 10:09

Ich glaub dann muss er nimmer zahlen oder??? War da net was mit ner Höchsthaftzeit von sechs Monaten oder so.

Wie immer hab ich irgendwas im Hinterstübchen gespeichert und habs aber nimmer vollständig.
MfG Kathy

If you wanna be a Hippie put a Flower in your Pipi
(Mein Papa)
Antworten