Brauch mal Eure Hilfe, also der Fall ist folgender:
Wir haben ZVA gemacht, der Schuldner hat die EV abgegeben, allerdings mussten wir dann Nachbesserung der EV beantragen. Zu dem Termin ist der Schuldner aber nicht erschienen. Jetzt wollen wir Haftbefehl beantragen, ich weiß aber nicht genau, ob ich da wieder RA-Kosten mit reintun kann oder nicht.
Achja, den Antrag auf Haftbefehl hab ich jetzt manuell geschrieben, gibt es trotzdem in RA-Micro ein Formular?
Danke Euch!
Alic3M
Haftbefehl beantragen - RA-Gebühren?
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Hallo,
so viel ich weiß bekommt man dafür keine Gebühr. Ist in meinem Vordruck auch garnicht vorgesehen. Wir haben im RA-Micro einen Vordruck. Guck mal unter ZV und dann sonstige Maßnahmen; da kann man dann bestimmen was man machen will. Ich weiß allerdings nicht, ob der von RA-Micro direkt drin ist.
so viel ich weiß bekommt man dafür keine Gebühr. Ist in meinem Vordruck auch garnicht vorgesehen. Wir haben im RA-Micro einen Vordruck. Guck mal unter ZV und dann sonstige Maßnahmen; da kann man dann bestimmen was man machen will. Ich weiß allerdings nicht, ob der von RA-Micro direkt drin ist.
Verstehe nicht so ganz, warum der GVZ nicht direkt einen Haftbefehl beim Gericht beantragt hat. Denke nicht, daß durch den Antrag eines Haftbefehls neue Kosten entstehen. Würde sagen, erst wenn du den Verhaftungsauftrag einreichst entstehen neue RA-Kosten.
Im RA-MICRO gibt es einen Textbaustein nur einen Textbaustein für den Verhaftungsauftrag (textz101), soweit ich weiß gibt es für den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls keinen Textbaustein, kann mich da aber auch irren.
Im RA-MICRO gibt es einen Textbaustein nur einen Textbaustein für den Verhaftungsauftrag (textz101), soweit ich weiß gibt es für den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls keinen Textbaustein, kann mich da aber auch irren.
Ok, dann mach ich ihn ohne Gebühren (bzw. hatte ich schon gemacht, war mir nur nicht sicher). Allerdings hab ich den anschließenden Verhaftungsauftrag auch immer ohne Gebühren gemacht!? Die Gebühren waren für mich nach dem ZVA kombi immer erledigt.
Achja, er hat den Haftbefehl nicht erlassen, weil wir in dem Schreiben zur Nachbesserung der EV nix davon erwähnt haben. Daher hat er auch die Unterlagen wieder zurück geschickt.
Viele Grüße
Alic3M
Achja, er hat den Haftbefehl nicht erlassen, weil wir in dem Schreiben zur Nachbesserung der EV nix davon erwähnt haben. Daher hat er auch die Unterlagen wieder zurück geschickt.
Viele Grüße
Alic3M
Hallo Alic3M.
Zukünftig würde ich dann an Deiner Stelle immer die Kosten für den Verhaftungsauftrag mit aufnehmen, da diese dem Anwalt zustehen.
LG, Claudia.
Zukünftig würde ich dann an Deiner Stelle immer die Kosten für den Verhaftungsauftrag mit aufnehmen, da diese dem Anwalt zustehen.
LG, Claudia.
Hallo Alic3M,
der Verhaftungsauftrag ist keine gesonderte Angelegenheit und somit entstehen dem RA dafür auch keine weiteren Gebühren.
der Verhaftungsauftrag ist keine gesonderte Angelegenheit und somit entstehen dem RA dafür auch keine weiteren Gebühren.
Die Gerichtsvollzieher treiben aber auch immer die von uns für den Verhaftungsauftrag angeforderten RA-Gebühren mit ein. Ich würde es versuchen, mehr als streichen kann eh nicht passieren.
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@Claudine
Die GV machen ja auch was sie wollen. Aber der RA kann das nicht, der hat seine gesetzlichen Gebühren. Du bekommst nur für nen ZV-Auftrag und die EV Gebühren, für den Haftbefehl aber nicht.
Die GV machen ja auch was sie wollen. Aber der RA kann das nicht, der hat seine gesetzlichen Gebühren. Du bekommst nur für nen ZV-Auftrag und die EV Gebühren, für den Haftbefehl aber nicht.
Also das höre ich heute zum ersten Mal, daß ein GV Gebühren für den Verhaftungsauftrag mit eintreibt... wie Feuergirl auch schreibt, es stehen dem RA keine gesonderten Gebühren für den Haftbefehl zu...