oh man, hätte nie gedacht, dass mir sowas gerade bei meinem "Steckenpferd" passiert!
Ich habe einen Mahnbescheid mit rund 10 Hauptfoderungen beantragt, aber vergessen die Zinsen mit in den Antrag aufzunehmen.
Heute kam die Gerichtskostenrechnung und bei Überprüfung der Forderung fiel es mir auf. Nicht eine einzige Angabe zu den Zinsen.
![Traurig :-(](./images/smilies/icon_sad.gif)
Habe Cheffe noch nicht gebeichtet. Geht um nicht wenig Geld. Verzinsung wäre seit September 2005.
Sieht eine/r von euch eine Möglickeit, die Zinsen noch in den Mahn- oder Vollstreckungsbescheid hineinzubekommen?
Sollte der Gegner Widerspruch einlegen, müsste ich sie ja bei der Anspruchsbegründung mit reinnehmen können. Aber was mache ich, wenn MB und VB wie (falsch) beantragt ergehen. Dann könnte ich die Zinsen vom Gegner - der nicht freiwillig zahlen wird - ja nicht fordern ?!? Hilfe!
Hat jemand von euch da schon Erfahrungen gemacht?
Bin für jede Anregung dankbar.
Wünsche schon jetzt allen einen schönes Weihnachtsfest!