Ich habe hier eine Sache, wo eine Firma 5.000,00 € per Vorkasse an eine GmbH für eine Maschine geleistet hat und - Überraschung - die bestellte Ware nicht kommt. Ein Aufforderungsschreiben an die inländische Geschäftsanschrift kam als unzustellbar zurück. Ich habe daraufhin mit dem Handelsregister Kontakt aufgenommen, das umgehend mitgeteilt hat, dass es bereits die Geschäftsführung aufgefordert habe, eine zustellfähige Geschäftsanschrift mitzuteilen. Die reagiert nur nicht. Telefonisch ist nur ein Anrufbeantworter zu erreichen und auf Mails wird nicht reagiert. Infos zu einem Insolvenzverfahren gibt es noch nicht, aber mehrere negative Bewertungen im Internet von Kunden, denen es wie unserem Mandanten erging.
Normalerweise würde ich einen Mahnbescheid wegen ungerechtfertigte Bereicherung an die Privatanschrift des GF senden, um die Vorkassezahlung geltend zu machen. Könnte ich im Mahnbescheid die Anschrift des GF angeben und mit einem weiteren Anschreiben zur EDA-Datei dem Mahngericht das Schreiben des HR übersenden, wonach unter der aktuellen inländische Geschäftsanschrift keine Zustellung möglich ist? Ich will halt auch nicht, dass mir die Zustellung später um die Ohren fliegt.
Wir hatten ein Schreiben an den GF versandt (letzte Lieferfrist gesetzt und für den Fall, dass Frist nicht eingehalten wird, Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt). Dieses Schreiben an die Privatanschrift des GF ist angekommen. Auslieferungbeleg liegt vor.
Dass da ein erhebliches Insolvenzrisiko besteht, eventuell bereits ein Antrag vorliegt, ist mir bewusst. Einige Kunden im Internet hatten auch geschrieben, dass sie Strafanzeige stellen. Hier läuft es jetzt wieder auf das Windhundprinzip hinaus und das Hoffen, dass die Rückschlagsperre nicht zuschlägt.
Mahnbescheid - Zustellung an Adresse GF
- Anahid
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Ich würde direkt an die Privatanschrift zustellen lassen. Ein Zustellversuch erst unter der Geschäftsanschrift, der ja eh ins Leere laufen wird, ist m.E. nicht erforderlich. Sollten hier Nachfragen kommen, kannst Du ja immer noch belegen, warum Du diesen Weg gewählt hast.


