Vollstreckungsbescheid umschreiben lassen

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xxHousebunnyxx
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#1

20.11.2025, 09:33

Hallo zusammen

Ich habe eine Frage bzgl. einer Umschreibung eines VB.
Wir haben einen Vollstreckungsbescheid gegen eine Firma XY, Inh. Frau Mustermann, erwirkt.
Nun schreibt uns der Gerichtsvollzieher, dass wir den VB umschreiben lassen müssen auf die Privatperson Frau Mustermann.

wir beantrage ich das am besten bzw. mit welcher Begründung?

Sowas hatte ich noch nie. Bin noch nicht lange im Thema ZV drin :-)

Liebe Grüße
Andrea
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Anahid
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#2

24.11.2025, 14:45

Verstehe ich gerade nicht. Darf ich mal fragen wie alt der VB ist? Im Übrigen: eine Einzelfirma wird vertreten durch den Inhaber, der mit seinem Privatvermögen haftet. Der Name des Inhabers ist aus dem Titel ersichtlich (hoffe ich ja mal, dass da der vollständige Name angegeben ist). Entsprechend kann in das Privatvermögen vollstreckt werden. Dies würde ich dem GV so mitteilen und wenn der sich weiter weigert, würde ich entsprechend Erinnerung gem. § 766 ZPO einlegen.
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#3

25.11.2025, 10:14

Der VB ist jetzt erst beantragt worden. Ich habe dort die Firma XY, Frau Mustermann, angegeben. Im Pfüb habe ich die firma als Schuldnerin angegeben und die Inhaberin als gesetzliche Vertreterin.
Heißt ich muss den Pfüb nun neu machen und direkt die Inhaberin als Schuldnerin angeben?
Oder meckert der GV dann auch wieder?
Ich weiß gerade nicht wie ich den VB umschreiben lassen soll, also wie ich das beantragen soll, sofern dies denn muss.
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#4

25.11.2025, 10:20

Der Titel ist relativ neu und in diesem steht:
Firma XY, Frau Mustermann.
Im Pfüb habe ich die Firma als Schuldnerin angegeben und bei gesetzlich vertreten, die Inhaberin.

War dies schon falsch?

Was muss ich ändern? Einen neuen Pfüb rausschicken oder sogar doch den VB umschreiben lassen? Wenn ja, wie formuliere ich das denn? Also die Begründung?! :nachdenk :doof ;)
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#5

27.11.2025, 09:40

Frau Mustermann oder Frau Anna Mustermann? Das ist jetzt mal wichtig. Steht da der volle Name oder nur der Nachname?
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Katie
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#6

27.11.2025, 11:43

Ich würde jetzt mal vermuten, dass hier das Problem darin liegt, ob die Firma im HR eingetragen ist. Ist sie das nämlich nicht, muss der Titel auf die Privatperson, ggfls. mit dem Zusatz (Firma) XY, lauten. Nur wenn die Firma im HR eingetragen ist, dann mit Firma XY, Inhaberin Vorname Mustermann. Evtl. ist dem GV bekannt, dass die Firma eben nicht eingetragen ist und daher der Titel so nicht richtig ist.
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#7

27.11.2025, 11:52

eingetragene Firmen im HR haben grds. keinen Inhaber ausser eK
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Katie
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#8

27.11.2025, 12:06

Man kann sich aber einen Firmennamen zulegen, dann haben wir einen Inhaber XY eK als Vertreter.
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#9

27.11.2025, 13:20

Katie hat geschrieben:
27.11.2025, 11:43
INur wenn die Firma im HR eingetragen ist, dann mit Firma XY, Inhaberin Vorname Mustermann.
:kopfkratz
eine Einzelfirma kann aber nicht im HR sein. Von eK sehe ich nichts bei der TS
Bei deinem Beispiel hast du dann den "Mustermann/frau als Inh. Fa. xy", das ist dann kein Vertreter, da es bei Einzelf. nix zu vertreten gibt
Andrea müsste mal Anas Frage beantworten
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