Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Refa_2023
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#1
18.10.2025, 09:44
Hallo ihr Lieben,
wir haben einen Mandanten, den wir in diversen Verfahren vertreten haben. Er hat unser Honorar nie bezahlt. Wir haben daher Vergütungsfestsetzung nach § 11 RVG beantragt. Jetzt meine Frage: wir wissen, dass der Schuldner nicht all zu viel verdient. Wir haben jetzt in 4 verschiedenen Akten Beschlüsse nach § 11 RVG erwirkt und möchten ihm jetzt jetzt die Ratenzahlung anbieten, aber in jeder Akte gesondert. Dann kann ich auch in jeder Akte die Gebühren für die RZV abrechnen, richtig? Es sind ja verschiedene Angelegenheiten. Wir möchten auf jeden Fall so viel Geld wie möglich rausholen, da wir mehrere Jahre vom Schuldner hingehalten wurden und mein Chef langsam sauer wird
Danke!
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paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
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#2
19.10.2025, 19:38
Was ich hier lese: wir haben einen Mandaten vertreten, von dem wir wissen, dass er wenig Geld hat und anstatt rechtzeitig Vorschussrechnungen zu schreiben möchten wir im Nachhinein nun dafür mehr Geld haben?
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Refa_2023
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#3
20.10.2025, 08:29
das fand ich auch nicht optimal von meinem Chef, aber die Akten sind teils sehr alt, unser Rechnungsstellungssystem haben wir zwischenzeitlich umgestellt.