Anrechnung

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Antworten
Erdbeerschnute
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 35
Registriert: 29.10.2008, 13:31
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: ReNoStar

#1

19.08.2025, 19:41

Hallo an alle,

folgendes Problem:
Ich mache im MB eine Hauptforderung von 5624,04 € geltend. Außergerichtlich hatten wir einen Gegenstandswert von 11.700,00 €, also Geschäftsgebühr plus Auslagen und Mwst. mit 1117,53€. Jetzt erfolgt im Mahnbescheid keine Anrechnung. Kann das sein? Ich mache den MB über das Online Mahnverfahren und da wird es immer automatisch angegeben. Nur hier nicht. Ich verstehe es nicht. Ich mache selten MBs. Ich danke Euch 😊
Erdbeerschnute
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 35
Registriert: 29.10.2008, 13:31
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: ReNoStar

#2

19.08.2025, 20:20

Nachtrag: Mdt hat die Rechnung schon beglichen
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 18914
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#3

20.08.2025, 08:40

Eine Anrechnung muss über den Streitwert von 5.624,04 € erfolgen. Hast Du das denn richtig eingetragen mit der vorgerichtlichen Gebühr?
Erdbeerschnute
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 35
Registriert: 29.10.2008, 13:31
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: ReNoStar

#4

20.08.2025, 13:07

:thx
Ich habs geschafft.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 18914
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#5

20.08.2025, 13:13

:daumen
Antworten