Forderungsanmeldung im Verbraucherinsolvenzverfahren

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Gast

#11

17.08.2006, 21:18

Hi, kann ich nur zustimmen. Originaltitel muss, um feststellen zu können, nicht mehr vorliegen.

Gruß
spatzn
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#12

18.08.2006, 11:23

Nee, es handelt sich um unsere eigenen Kosten gegenüber ner ehemaligen Mandantin, die jetzt insolvenz ist. Und wir kriegen dann immer so ein Formular vom Insolvenzverwalter zugeschickt. Sind denn Hauptforderung aus Versäumnisurteil und Forderung aus Kfb. dasselbe? Kann aber Zinsen ja nicht zusammen ausrechnen. Sind doch unterschiedliche Verzugsanfänge.
Gast

#13

18.08.2006, 11:27

Also, ich arbeite ja im Insolvenzbereich, habe aber mit Forderungsanmeldung so viel auch nicht zu tun. Trotzdem mal meine Meinung: Ich würde sagen, das VU ist die Hauptforderung Nr. 1 und der KFB ist die Hauptforderung Nr. 2. Dann ist das doch kein Problem mehr. Seh ich zumindest bei uns oft.

Gruß
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#14

18.08.2006, 11:28

mach es einfach getrennt:
Versäumnisurteil ............................... €
... % Zinsen seit dem .... macht ..........€
KfB ..................................................€
... % Zinsen seit dem .... macht ..........€
dann kann meiner Meinung nach keiner meckern
Viele Grüße

ich
Gast

#15

18.08.2006, 11:29

Dem kann ich uneingeschränkt zustimmen.

Gruß
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#16

18.08.2006, 11:31

Das ist aber schön ! :hurra
Viele Grüße

ich
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#18

18.08.2006, 11:34

Ich finde es schön, dass Du dem "uneingeschränkt zustimmen" kannst!
Viele Grüße

ich
Gast

#19

18.08.2006, 11:35

Das war eher witzig gemeint, bitte nicht falsch verstehen.

Gruß
spatzn
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#20

21.08.2006, 08:33

Tausend Dank für Eure Hilfe. Ich mach das dann so. Bis zum nächsten Mal.
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