Forderung gegen Erben im Ausland

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Antworten
Melmia
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 3
Registriert: 04.01.2024, 20:49
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#1

08.04.2025, 13:59

Hallo,

ich stehe gerade völlig auf dem Schlauch.

Ich habe eine Forderung von über 10.000 € gegen einen Erben, welcher sich in Saudi-Arabien aufhalten soll. Leider habe ich lediglich einen E-mail Adresse von ihm. Auf Mails reagiert er
natürlich nicht.
Seine Mutter, von derer er die Schulden geerbt hat, hatte ein Einfamilienhaus und auch eine Lebensversicherung. Laut Betreuer der alten Dame war dies auch vorhanden. Nur er konnte mir nicht sagen,
was mit Haus und Versicherung nach dem Tode der Frau passiert ist. Die Betreuung endet ja bekanntlich mit dem Tod.

Nun versuche ich ausfindig zu machen, ob die Immobilie bereits verkauft ist bzw. wie ich sonst die Forderung beitreiben kann.

Habt ihr vielleicht noch eine Idee? Bin gerade ziemlich ratlos bei der Höhe der Forderung. :kopfkratz

VG
Benutzeravatar
paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4268
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#2

09.04.2025, 09:05

hast du denn ne SichHyp? oder dir überhaupt mal nen GB Auszug geholt? Vielleicht hat der Erbe auch ausgeschlagen. War er Begünstigter der LV? Das muss ja nicht zwangsläufig identisch mit dem Erben sein. Gibts nen Nachlassverwalter?
Bild
Benutzeravatar
mücki
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1491
Registriert: 04.11.2009, 14:36
Beruf: ReNo (tätig als ReFa)
Software: WinMacs

#3

09.04.2025, 10:59

Ich würde erstmal das zuständige Nachlassgericht kontaktieren und anfragen, ob da Nachlassvorgänge anhängig sind und bejahendenfalls AE beantragen.

Du schreibst du hast Forderungen, was heisst das? Liegen Titel vor? Woher wisst ihr, wo sich der potentielle Erbe aufhält?
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3537
Registriert: 12.07.2012, 10:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#4

09.04.2025, 10:59

Falls Dir bereits ein Vollstreckungstitel vorliegt, kannst Du zunächst beim Nachlassgericht nachfragen, ob dort bereits ein Testament eröffnet und/oder Erbschein erteilt worden ist, um herauszufinden, wer Erbe geworden ist. Außerdem kannst Du Dir - wie von paralegal6 vorgeschlagen - einen aktuellen Grundbuchauszug besorgen, um zu sehen, ob evtl. noch die verstorbene Schuldnerin als Eigentümerin eingetragen ist oder bereits ein(e) Erbe(n)gemeinschaft. Wenn der Sohn keinen Allerweltsnamen hat, könntest Du auch noch mal im Internet recherchieren, ob Du weitere Infos zu seinem Aufenthaltsort oder einer zuletzt in Deutschland bekannten Anschrift findest (z. B. ein Profil bei Facebook, Xing oder LinkedIn, häufig ist der Wohnort in der Nähe des letzten Arbeitgebers, da könnte man dann eine Melderegisterauskunft probieren).
Melmia
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 3
Registriert: 04.01.2024, 20:49
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#5

09.04.2025, 20:57

Hallo,

die Forderung ist nicht tituliert. Der Erbe wurde mir schon vom Nachlassgericht mitgeteilt. Er war letztes Jahr lediglich einmal bei meiner Mandantin (Pflegeheim) und meinte er zahle die Rechnungen alle und das er in Dubai wohnt. Dies hat mir auch der ehemalige Betreuer der Verstorbenen mitgeteilt.

Der Betreuer konnte mir auch keine weitere Infos über Haus und Lebensversicherung geben.

Alles nicht sooo einfach
Benutzeravatar
paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4268
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#6

09.04.2025, 21:07

Hm ohne Titel wird das schwierig. Ausser Nachlassverwalter wüsste ich nichts.
Dass er sagt, er wohne in Dubai muss ja nicht stimmen. Und dort kannst eh rechtlich nichts machen. Weiss nicht wie das bei einer Nachlassverwaltung ist, ob man da Titel braucht, hatte ich noch nichz
Bild
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3537
Registriert: 12.07.2012, 10:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#7

10.04.2025, 09:01

Das Einsichtsrecht beim Grundbuchamt setzt ein berechtigtes Interesse voraus. Ein Vollstreckungstitel ist nicht zwingend erforderlich. Wenn aber kein Vollstreckungstitel vorliegt, muss ggü. dem Grundbuchamt ausführlich dargelegt werden, weshalb die Einsichtnahme erforderlich ist. Das Grundbuchamt kann auch nur eine beschränkte Einsicht erteilen, z. B. nur eine Auskunft zum aktuellen Eigentümer, aber nicht zum weiteren Grundbuchinhalt. Ich würde daher Kontakt zum Grundbuchamt aufnehmen und unter Hinweis auf die Nachlassverbindlichkeit und die Geltendmachung gegen den vom Nachlassgericht benannten Erben um Auskunft bitten.
Wenn das Nachlassgericht den Namen des Erben bekanntgegeben hat, muss es auch eine Adresse haben. Ergibt sich aus der Nachlassakte auch der Aufenthaltsort Dubai?
Wie paralegal schon schrieb, muss das mit Dubai nicht unbedingt stimmen. Wenn es aber stimmt, ist eine ZV faktisch nicht möglich. Wenn der Erbe aber noch in Deutschland gemeldet ist, hätte man zumindest eine zustellfähige Anschrift (ob der Briefkasten nun regelmäßig geleert wird oder nicht) und die Chance auf eine Titulierung und möglicherweise eine Pfändungsmöglichkeit in Deutschland. Das sind allerdings viele Wenn und Aber, von daher muss man immer Kosten und Nutzen betrachten und abwägen, welche Maßnahmen man hier noch ergreifen will.
Antworten