Hallo liebe Community,
bin mir nicht ganz sicher ob der Bereich passt aber irgendwie gehört es denke ich zum Vorspiel der ZV.
Wir vertreten eine Baufirma (Gläubiger). Der Gläubiger wurde von der Betreuerin der unbekannten Person also die zu Betreuende, beauftragt div Arbeiten auszuführen. Die Re ist auch auf die Betreuerin ausgestellt worden. Dort steht zum Glück auch die Adresse drauf, an der die Arbeiten getätigt worden sind.
Auf Mahnungen des Gläubigers bzw von uns auch, reagiert die Betreuerin nicht. WIr kennen die Person die die Betreuerin betreut halt nicht. Wird nirgendwo erwähnt.
Was machen wir denn jetzt bzw wen könnte man anschreiben der uns möglicherweise hierzu Auskunft geben könnte? Ich vermute, dass man uns die Daten der Person nicht herausgeben wird (sofern man überhaupt weiß welche Stelle man dafür anfragen könnte... kA ehrlich gesagt) Grund vermutlich Datenschutz, selbst wenn man ein berechtigtes Interesse der ZV nachweisen kann?!?
Oder kann/müsste man hier eher gegen die Betreuerin vorgehen, wobei die vermutlich meint sie haftet dafür nicht aber kA. Bin nicht einmal sicher, ob das Betreuungsbüro noch aktiv ist, da besagte Betreuerin politisch aktiv ist. Mehr wollt ich dazu jetzt nicht sagen wegen Datenschutz.
Aber hat hierzu irgendjemand eine idee? Die Re ist halt auf die Betreuerin ausgestellt bzw deren Büro. MB Beantragen (sofern wir den überhaupt zugestellt bekommen)... Widerspruch abwarten ... Verhandlung? Kostet halt alles Geld....
Liebe Grüße
Ermittlung unbekannte Person von Betreuer
- Adora Belle
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Das ist m.E. Anwaltsterrain. Hier ist gar nicht klar, wer Auftraggeber ist.
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Ein Betreuer nennt normalerweise immer den Namen des Betreuten und legt spätestens auf Nachfrage den Betreuerausweis vor, der vom AG ausgestellt wird. Es gibt unterschiedliche Arten der Betreuung, einige sind beschränkt auf den Vermögensbereich, einige auf den privaten Bereich, einige umfassen alles. Wie Adora Belle schon schrieb, müsste hier erst einmal geklärt werden, wer tatsächlich Auftraggeber geworden ist.
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Ich weiß jetzt nicht, was für Arbeiten ausgeführt wurden...
Wenn das etwas ist, was üblicherweise nur ein Eigentümer beauftragt würde ich das Grundbuchamt anschreiben und um einen Grundbuchauszug bitten und den Sachverhalt kurz darlegen.
Wenn der dann da ist, das Betreuungsgericht wegen der Forderung in Kenntnis setzen und fragen, ob es einen Betreuerwechsel gab, wenn nicht, haben die jetzt einen Anlass für einen.
Wenn das etwas ist, was üblicherweise nur ein Eigentümer beauftragt würde ich das Grundbuchamt anschreiben und um einen Grundbuchauszug bitten und den Sachverhalt kurz darlegen.
Wenn der dann da ist, das Betreuungsgericht wegen der Forderung in Kenntnis setzen und fragen, ob es einen Betreuerwechsel gab, wenn nicht, haben die jetzt einen Anlass für einen.
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Erst einmal vielen Dank für die Antworten. Ja Grundsätzlich müsste die zu betreuende Person der Auftraggeber sein. Jedoch hat die Betreuerin den Auftrag erteilt und auch dafür unterschrieben. Wir haben das Dokument vorliegen. Es ist auch auf ihren Namen ausgestellt. DIe Betreuerin hatte auch den Auftrag dazu in Auftrag gegeben.
Wir haben jetzt dem Betreuungsgericht die Anfrage geschickt mit der Bitte um Mitteilung ob die besagte Betreuerin noch aktiv ist... entsprechend neue Anschrift vorhanden... wer in dem Zeitraum in dem Haus gewohnt hat und ob möglicherweise ein neuer Betreuer eingesetzt worden ist oder ggf besagte Person schon tod und ggf einen Hinweis auf mögliche Erben.
Mal sehen was wir für eine Antwort bekommen. Grundbuchamt wäre auch eine Idee. ... behalte ich mal im Hinterkopf... vielen Dank dafür! Wir warten erst einmal was das Gericht sagt.
Wir haben jetzt dem Betreuungsgericht die Anfrage geschickt mit der Bitte um Mitteilung ob die besagte Betreuerin noch aktiv ist... entsprechend neue Anschrift vorhanden... wer in dem Zeitraum in dem Haus gewohnt hat und ob möglicherweise ein neuer Betreuer eingesetzt worden ist oder ggf besagte Person schon tod und ggf einen Hinweis auf mögliche Erben.
Mal sehen was wir für eine Antwort bekommen. Grundbuchamt wäre auch eine Idee. ... behalte ich mal im Hinterkopf... vielen Dank dafür! Wir warten erst einmal was das Gericht sagt.