ALG II auf Konto Dritten
- skugga
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Die Pfändungsfreigrenzen gelten in diesem Fall wirklich nicht, da der gepfändete Anspruch ja nicht der auf Auszahlung der Sozialleistungen ist, sondern derjenige auf Auszahlung eines (nicht dieses bestimmten) Geldbetrages gegenüber dem Kontoinhaber als Drittschuldner; für genaueres empfehle ich Onkel Stöber, da ich zu Hause und der im Büro ist, kann ich grad nicht mit den entsprechenden Randnummern dienen.
Knifflig wird das ganze übrigens erst, wenn der Drittschuldner keine Drittschuldnererklärung abgibt (hatten wir letzthin, da der Drittschuldner der Vater der Schuldnerin war und überhaupt nicht eingesehen hat, daß wir plötzlich was von ihm wollen); auch hierzu wird man im Stöber aber mehr als fündig.
Knifflig wird das ganze übrigens erst, wenn der Drittschuldner keine Drittschuldnererklärung abgibt (hatten wir letzthin, da der Drittschuldner der Vater der Schuldnerin war und überhaupt nicht eingesehen hat, daß wir plötzlich was von ihm wollen); auch hierzu wird man im Stöber aber mehr als fündig.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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sicher wird bei ALG II nichts zu pfänden sein, aber es kann ja auch sein das dort noch mehr gelder auf dem Konto sind welche dem Schuldner gehören.
Vieleicht klappt es ja doch
Vieleicht klappt es ja doch
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Vielen dank euch allen ich werde es mal probieren und werde das Ergebniss euch dann mal mitteilen.
MFG
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