Hallo,
ich hoffe sehr, dass ihr mir helfen könnt, denn ich bin gerade ziemlich verzweifelt
Wir haben am 24.04.2024 einen Mahnbescheid beantragt. Dieser wurde am 30.04.2024 an die Gegenseite zugestellt. Daraufhin hat die Gegenseite nach längerer Korrespondenz die Hauptforderung am 13.06.2024 vollständig gezahlt. Wegen der RA-Kosten und Verzugszinsen wurde die Gegenseite dann nochmal mehrfach angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert. Da weiterhin kein Ausgleich der Restforderungen erfolgt ist, haben wir den VB beantragt. Das ist allerdings nicht innerhalb der 6 Monate erfolgt, sodass der Anspruch ja nach 701 ZPO erloschen ist.
Besteht die Möglichkeit, dass wir über die Verzugszinsen und RA-Kosten einen neuen Mahnbescheid beantragen?
Vielen Dank im Voraus!
VB nicht rechtzeitig beantragt
- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Über die RA-Kosten halte ich für schwierig, da es ja Euer Fehler ist, dass das Mahnverfahren nicht fortgeführt wurde. Warum sollte die Gegenseite dann jetzt mit weiteren Kosten für ein weiteres Mahnverfahren belastet werden? Also ich würde hier kein neues Mahnverfahren einleiten, sondern direkt Klage einreichen. Hierbei würde ich dann als Gegner auf eine Anrechnung der Mahnverfahrensgebühr auf die Verfahrensgebühr bestehen (was auch gerechtfertigt wäre).
Jeder Tag ist ein Geschenk, aber manche sind grottenschlecht verpackt!