Mahnbescheid Miete

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Maija
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#1

28.10.2024, 12:17

Hallo zusammen,

ich bräuchte bitte Eure Hilfe wegen eines Mahnbescheids.

Ich muss vorliegend Miete für 12/23, 01/24 und 02/24 geltend machen. Bei diesen Beträgen handelt es sich allerdings um einen geringeren monatlichen Betrag, als im Mietvertrag festgehalten. Dies deshalb, weil die Schuldner bereits ausgezogen sind und der Vermieter dies mit ihnen so vereinbart hat. Ich hab schon seit zig Jahren keinen Mahnbescheid mehr wegen Miete gemacht und weiß jetzt gar nicht, wie man das gleich wieder einträgt.

Katalog-Nummer ist klar, das ist die 19. Was geb ich bei "Rechnung, Aufstellung, Vertrag etc." an? "Mietvertrag", die geschlossene "Vereinbarung" (die hat allerdings kein Datum) über die geringere Miete oder "Anwaltsschreiben", da wir den Mieter zur Zahlung der rückständigen Mieten aufgefordert haben? Muss ich jede Miete einzeln aufführen (Nr. 19, Mietvertrag, 01.12.23 - 31.12.23 500,00 € usw.) oder kann ich zusammenfassen (Nr. 19, Mietvertrag, 01.12.23 - 29.02.24 2.600,00 €)?

Dann steht noch dort, dass PLZ und Ort der Wohnung im Vordruck eingetragen werden muss. Ich nehm mal an, das muss ich auch eintragen, selbst wenn die schon ausgezogen sind oder?

Gibt es bei Mahnbescheid wegen Miete sonst noch was zu beachten?

Für eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar!
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#2

28.10.2024, 12:21

also ist es die Kaltmiete ohne Nebenkosten (dann ist es quasi Miete gemäß Vertrag) oder eine Nutzungsentschädigung weil schon gekündigt war oä? Ansonsten ist Miete= Miete und dann "aus" die Vereinbarung eintragen. Eintragen musst du den Ort da das streitige Gericht immer das Prozessgericht am Mietort nachher ist, sonst kommt eine Monierung und die Zustellung verzögert sich. Die drei Monate kann man in einer Summe zusammenfassen, ergibt sich ja vermutlich aus der benannten Vereinbarung, ausser du hast verschiedenen Zinsbeginn
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Maija
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#3

29.10.2024, 09:44

Vielen Dank für Deine schnelle Hilfe!
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#4

30.10.2024, 18:05

mit dem Zusammenfassen sehe ich nicht ganz so und würde sie detailliert machen, da Saldoklagen nicht zulässig sind und du so aus jedem Monat die Verzugszinsen nimmst....

viel Erfolg
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#5

30.10.2024, 19:36

1. Es ist keine Klage
2. Vgl VIII ZR 194 / 17
3. Ab wann man Zinsen nimmt kann man ja selber bestimmen, MB hat zB das Feld "ab Zustellung"
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