Mahnbescheid kann nicht zugestellt werden

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Joline
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#1

11.09.2024, 10:30

Guten Tag,

Der Mahnbescheid kann nicht zugestellt werden. Laut EMA hat der Schuldner jedoch seinen Wohnsitz an der angegebenen Adresse. Auch eine erneute Zustellung blieb erfolglos. Jetzt möchte die Anwältin den MB öffentlich zustellen lassen. Geht das und falls nein, welche Möglichkeiten hat man sonst?
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Anahid
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#2

11.09.2024, 10:39

Mahnbescheide können nicht öffentlich zugestellt werden. Da bleibt nur Rücknahme Mahnantrag und Klage einreichen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Soenny
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#3

12.09.2024, 08:11

Wurde der Ordnungsdienst schon mit der Vor-Ort-Ermittlung beauftragt?
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Maximus
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#4

24.09.2024, 13:19

Erstmal gucken lassen, ob der Schuldner dort wohnhaft ist, wenn ja, Zustellung durch Justizbediensteten beauftragen, wenn nein, weitere Ermittlungen anstellen und ggf. Klage statt Mahnantrag
Manuel
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#5

25.09.2024, 11:33

Maximus hat geschrieben:
24.09.2024, 13:19
Erstmal gucken lassen, ob der Schuldner dort wohnhaft ist, wenn ja, Zustellung durch Justizbediensteten beauftragen, wenn nein, weitere Ermittlungen anstellen und ggf. Klage statt Mahnantrag
Stimmt. Da war ja mal was, habe ich ewig nicht mehr gemacht und vergessen. Wie funktioniert das heute?
Antrag an das für den Antragsgegner/Schuldner/Beklagten zuständige Amtsgericht (also da wo man den Schuldner vermutet das er wohnt) und dann (Vorlage klimper zwinker :wink1 )?
Wie begründet man den Auftrag im besten Fall? "Wir wissen das er da doch wohnt" dürfte nicht reichen. Ich habe hier eine Kandidatin, die ständig verzieht und aktuell kann ich nicht vollstrecken, weil ihr Name nicht auf dem Klingelschild steht (obwohl sie dort gemeldet ist). Antrag an das Landeseinwohneramt Berlin (Katastrophe...) ist ablehnend beschieden worden.
Kann ich da noch das Ordnungsamt beauftragen alternativ?
Bin für jeden Tipp dankbar.
Maximus
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#6

28.09.2024, 07:35

Wenn Du nicht weißt, ob der Schuldner an der angegebenen Adresse wohnt, solltest Du das prüfen lassen durch Mandant oder spezialisiertes Unternehmen (die Deutsche Post AG ist da unzuverlässig) oder aber Du lässt den Gerichtsvollzieher etwas persönlich zustellen bzw. rufst ihn vorher an, vielleicht sagt er im Vorfeld was dazu.

Wenn Du weißt, dass er da nicht mehr wohnt, informierst Du die zuständige Meldebehörde.

Zustellung durch Justizbediensteten beauftragst Du beim Mahngericht, dafür gibt's kein Formular, also statt des Formulars zur Neuzustellung schreibst Du denen, dass Du um Neuzustellung durch Justizbediensteten bzw. Wachtmeister bittest, weil es die Post nicht hinbekommt.

Die schicken das dann zum Amtsgericht am Sitz des Schuldners und die stellen den Mahnbescheid zu.
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