Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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salia81
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#1
15.08.2024, 07:55
Hallo zusammen,
wir haben im Januar Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids gestellt, gegen den der Schuldner Widerspruch eingelegt hat. Die weiteren Gerichtskosten wurden eingezahlt, aber nicht weiter ist passiert. Im März wurde das Gericht um Sachstandsmitteilung gebeten. Dieses teilte mit, dass aus dem Verfahrensstand nicht ersichtlich sei, dass die Kosten eingezahlt wurden. Dem Gericht wurde sodann der Zahlbeleg übermittelt. Auf die Schreiben im Mai, Juni und Juli hat das Gericht sodann gar nicht mehr reagiert. Wie können wir hier weiter vorgehen?
LG
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paralegal6
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#2
15.08.2024, 09:34
Würde einfach meine Anspruchsbegründung einreichen, dann muss ja irgendwas passieren. Streitgericht wird beim Mahngericht nachfragen
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pitz
- ...wegen der Kekse hier
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Kennt alle Akten auswendig
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#3
15.08.2024, 11:14
paralegal6 hat geschrieben: ↑15.08.2024, 09:34
Würde einfach meine Anspruchsbegründung einreichen, dann muss ja irgendwas passieren. Streitgericht wird beim Mahngericht nachfragen
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Laska
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#4
15.08.2024, 12:41
... oder beim Mahngericht anrufen, dann können sie nicht reagieren.
Liebe Grüße
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Laska
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#5
15.08.2024, 12:53
Korrektur..
Laska hat geschrieben: ↑15.08.2024, 12:41
... oder beim Mahngericht anrufen, dann können sie nicht reagieren.
... sie können nicht nicht reagieren.
Liebe Grüße
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Maximus
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#6
01.09.2024, 22:47
Hatte ich auch schon gedacht, dann sagt man am anderen Ende, man ruft zurück und ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erreichbar...
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Laska
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#7
03.09.2024, 12:57
Ich würde sie dann weiterhin regelmäßig mit Erinnerungen "terrorisieren" und notfalls mit einer Beschwerde beim Direktor des AG drohen.
Liebe Grüße