Schuldner im Melderegister nicht zu ermitteln

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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RajaMaja
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#1

08.07.2024, 09:33

Hallo zusammen,

ich würde gerne das Mahnverfahren in die Wege leiten; es geht um unsere eigene Forderung. Unser Mandant hat eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses erhalten. Leider konnte der Mahnbescheid dort nicht zugestellt werden. Wir haben darauf hin eine EMA gemacht. Dort im Vermerk steht "Person ist im hiesigen Melderegister nicht zu ermitteln". Ich habe mir die Akte nochmal durchgesehen. Die fristlose Kündigung ist dem Mandanten unter der Anschrift definitiv zugegangen. (Der Mietvertrag ging nur über 3 Monate). Hat er sich vielleicht beim Einwohnermeldeamt nicht angemeldet? Liegt somit ein Verstoß gegen die Meldepflicht vor? Wie kann ich hier am besten vorgehen?

Liebe Grüße
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Anahid
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#2

08.07.2024, 10:24

Ergibt sich aus dem Mietvertrag wo der vorher gewohnt hat?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk, aber manche sind grottenschlecht verpackt! :katze2
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paralegal6
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#3

08.07.2024, 12:36

Post und EMA haben nur bedingt was miteinander zu tun. Sobald der Name an einem Briefkasten steht, stellt die Post dort eigentich zu (oder wurde die Kündigung damals ggf. persönlich eingeworfen vom Vermieter?). Was meinst du mit "dort", die Wohnung eures Mandanten oder schon eine neue / andere Anschrift sprich ist nach der Kündigung umgezogen? Verstoß Meldepflicht bringt euch nicht weiter. Ansonsten gibts hier einen Sammelthread, wo wohnt mein Schuldner oder so ähnlich
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Maximus
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#4

08.07.2024, 21:26

Nochmal EMA mit der vorherigen Adresse würde ich machen, bevor ich andere Schritte gehe
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#5

09.07.2024, 07:52

Deswegen hatte Ana ja gefragt ob sie die Adresse hat :pfeif
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