Hallo Zusammen,
unser Mandant stellt mir gerade eine Frage, auf die ich tatsächlich keine Antwort habe und finde:
Wir haben einen wiederkehrenden monatlichen Betrag, (Rücklastschrift) für den Mandanten beim Schuldner durch Mahnschreiben eingefordert. Er befand sich in Verzug, um die Frage, ob der Schuldner verpflichtet ist, unsere Kosten zu übernehmen.
Nun hat nach vielen weiteren Mahnungen der Schuldner den angemahnten Betrag nebst Mahnkosten des Gläubigers endlich gezahlt.
Alle weiteren monatlichen Zahlungen (das Vertragsverhältnis besteht nach wie vor) konnten bislang per Lastschrift problemlos eingezogen werden.
Offen aus diesem einen monatlichen Betrag sind allerdings noch Zinsen und unsere Kosten. Auf meine Frage an den Mandanten, ob wir diese via MB geltend machen sollen, hat er mich gefragt, ob er den Betrag nicht einfach beim Schuldner vom Konto einziehen könne.
Mein erster Gedanke war: Das geht auf gar keinen Fall. Beim näheren Überlegen schwirrt mir die Frage durch den Kopf "Warum eigentlich nicht? Wenn der Schuldner dem Einzug widerspricht kann ich immer noch das MV einleiten".
Was meint ihr??
LG
Bankeinzug vorger. RA-Kosten durch Gläubiger
- Adora Belle
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Die Beantwortung Deiner Frage ist Rechtsberatung, meine ich.
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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