Welche Kosten kann ich festsetzen lassen?

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salia81
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#1

27.03.2024, 17:12

Folgende Konstellation:
Mandant hat Mahnbescheid erhalten, gegen den wir Widerspruch eingelegt haben. Die Sache wurde nicht ans Streitgericht abgegeben, also von der Antragstellerseite nicht weiter betrieben. Wir dachten uns dann, warum sollte der Mandant auf den Kosten sitzen bleiben? Also haben wir beantragt, den Rechtsstreit abzugeben. Antragstellerseite wurde vom Gericht aufgefordert, den Anspruch zu begründen. Dieser hat dann den Mahnbescheid zurückgenommen, woraufhin wir beantragt haben, dieser die Kosten aufzuerlegen. Dies ist erfolgt.

Kann ich also neben der Gebühr nach 3307 VV RVG eine (evtl. reduzierte) Verfahrensgebühr ansetzen?
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paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
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#2

28.03.2024, 07:24

https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 85965.html gab es einen unbedingten Auftrag? 3307 wäre anzurechnen
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