Ich habe wegen nicht gezahlter Hausgelder für eine WEG einen Mahnbescheid beantragt. Leider ist erst jetzt bei Zustellung des Vollstreckungsbescheids aufgefallen, dass das Mahngericht nicht die WEG als Antragsteller aufgenommen hat, sondern unser Anwalt persönlich der Antragsteller ist.

Ich habe in der E-Akte nachgeschaut und dort ist der MB-Antrag korrekt gespeichert - mit WEG als Antragsteller.
Der zuständige Rechtspfleger sagt jetzt, dass ist unser Fehler, beim Mahngericht wäre gar kein Antragsteller eingetragen gewesen. Das sei unser Problem und da der VB ja schon Außenwirkung entfaltet hat, kann er da nix machen.
Der Chef hat Panik und weiß nicht, was er tun soll. Und ich ehrlich gesagt auch nicht.... Neuer MB und der Chef zahlt die Kosten - erscheint mir ein blöder Vorschlag.
Zumal ich mich darauf verlassen können muss, dass das, was ich ausfülle und in der Akte speichere, dann auch ans Mahngericht übermittelt wird, oder?
Wie kriege ich die Kuh jetzt vom Eis????
Ich bin für jeden Hinweis dankbar!