Hallo zusammen,
es geht um einem Mahnbescheid an eine GmbH über Nebenkosten. Der Mahnbescheid wurde an die Privatadresse des GFs zugestellt.
Nach §177 ZPO ist das ja auch zulässig. Allerdings wurde als Empfänger nur der Name des GFs ohne Nennung der GmbH angegeben.
Die GmbH (nach § 13 I GmbHG ist die GmbH selbst rechtsfähig) ist der Schuldner und nicht direkt der GF.
Gilt die Zustellung als ordnungsgemäß (ohne Nennung der GmbH) oder kann Widerspruch wg. Formfehler eingelegt werden?
Sorry falls die Frage zu einfach ist. Ich sollte/wollte es selbst herausfinden.
Danke für die Unterstützung.
VG
Mahnbescheid ohne Firmenangabe
- Anahid
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Ohne Nennung der GmbH dürfte die Zustellung nicht rechtmäßig sein. Eigentlich muss da stehen "Michael Müller als GF der Irgendwas GmbH".

- paralegal6
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Abwarten ob Widerspruch kommt. Ansonsten wie @anahid

- paralegal6
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Geht das? Kenne ich nur bei Adress- nicht bei Empfängerwechsel

- Anahid
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Ich denke schon, dass das geht. Ist ja ein Fehler des Gerichts, wenn der Zusatz "GF der .... GmbH" fehlt.

- paralegal6
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Ich denke mal es wurde falsch beantragt oder? Die eda kann ja selber nichts ändern
