Widerspruch gegen Mahnbescheid einlegen gegen RA selbst

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Nikki_Gr
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#1

30.03.2023, 19:20

Hallo zusammen,

ich bin auf der Suche nach der Antwort zu folgender Frage:

Gebe ich bei einem Widerspruch zu einem MB gegen die Kanzlei (RA Gesellschaft) selbst (wegen Verzugsschaden) den Chef als Anwalt (& Geschäftsführer) als Prozessbevollmächtigten an oder eben nur als Vertreter (GF) der RA Gesellschaft selbst? Es geht hier um das Online-Mahn-Portal. Also vertritt er sich als GF der RA Gesellschaft selbst als GF & Anwalt. Kann das so via beA dann versendet und signiert werden?

Ich würde ihn sonst als beides angeben und eben über ihn per beA versenden lassen.

Danke Euch schonmal für eine Antwort, hab grad bissl einen Denkfehler dabei. Den Fall hatte ich so noch nie :-|
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Oliverreinhardt2
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#2

31.03.2023, 09:29

Hallo,

verstehe ich das richtig:

Antragsgegner ist eine RA-Kanzlei?
Wenn es eine RA-Gesellschaft ist, so gibst du einfach an, v. d. d. GF und als PB den RA-GF.

Deine Frage ist sehr verwirrend formuliert...
Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
:yeah
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paralegal6
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#3

31.03.2023, 10:19

kommt drauf an wie ihr das gebührentechnisch regelt. Wenn er als RA auftritt bekommt er im Falle des Obsiegens vom Gegner die Kosten erstattet bzw beim Vergleich kann man die Kosten dann ausgleichen. Wenn er nur als GF auftritt hat er ja nichts zum Abrechnen. Er kann aber nur als RA oder GF verschicken, beides gleichzeitig geht nicht oder wie war die Frage gemeint?
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