Vorname herausfinden

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MelanieHRA
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#1

23.03.2023, 11:28

Hallo ihr Lieben,

ich wollte euch heute mal fragen, ob ihr eine Idee habt, wie ich den Vornamen von jemandem rausfinden kann.

Wir wollen Ansprüche geltend machen und wissen nur wie die Ehefrau des Betroffen heißt inkl. Anschrift. Da sie aber nicht die Beschuldigte ist, sondern ihr Mann, müssen wir den Vornamen von ihm herausfinden. Im Telefonbuch steht leider kein Eintrag und eine EMA kann ich ohne Vorname ja auch nicht machen :(

Habt ihr da irgendeine Idee, wie ich den herausfinden kann?

Vielen lieben Dank :thx
Oliverreinhardt2
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#2

23.03.2023, 11:44

Hallo,

wenn ihr ein "berechtigtes Interesse" nachweisen könnt, beantragt eine erweiterte erweiterte EMA.

Ich kenne es von den Bürgerämtern dann so, dass diese, weil wir einen ähnlich gelagerten Fall hatten, mir die Daten d. Ehegatten mitgeteilt haben.

Aber eine Frage habe ich noch:

Wenn ihr Ansprüche gegen einen Beschuldigten geltend machen wollt, wer ist Geschädigter? Was war passiert? Wie ist der Stand?
Mit anderen Worten: Bisschen Sherlock Holmes spielen :teufel
Gruß
Oli
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scully
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#3

23.03.2023, 19:02

Hi, du sprichst von einem Beschuldigten…? Also gibt es ein Ermittlungsverfahren? Dann einfach Akteneinsicht beantragen… und weil das ewig dauert, bis die kommt -> schon gleich ne verkürzte Akteneinsicht anfordern und gleich hinterher telefonieren. Hab damit ziemlich gute Erfahrung.
MelanieHRA
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#4

20.04.2023, 13:10

Es geht darum, Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen aufgrund eines Vorfalls.
Die Polizei wurde nicht dazugerufen und es gibt nur ein Autokennzeichen, zu welchem wir die Halteranfrage gemacht haben und daher nur den Namen der Ehefrau rausgefunden haben.
Ich habe auch schon bei anderen Leuten in der gleichen Straße angerufen, aber da kennt wohl niemand die Familie.
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Anahid
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#5

20.04.2023, 13:13

Nachträglich die Polizei einschalten. Dann kriegst Du den Vornamen auch raus.
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#6

20.04.2023, 14:08

Ja, vom Halter. Das läuft doch eh ins Leere, wenn der angebliche Täter nicht vor Ort festgestellt wurde. Und die Polizei nicht gerufen. Hoffe die Aussichtslosigkeit ist mit der Mandantschaft besprochen. :huch
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#7

20.04.2023, 14:49

So weit, das von Vorneherein als aussichtslos zu betrachten, würde ich nicht gehen. Kommt auf viele Umstände an, wie z.B. Zeugen. etc. Das ist aber hier ja nicht die Frage. ;-) Der Halter wird sich das Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung aber mit Sicherheit nicht anlasten wollen und darum ist fraglich, ob dann die Ehefrau nicht den Namen ihres Mannes preisgibt. Einen Versuch ist es auf jeden Fall wert.
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