Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens durch Antragsgegner

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SSchall
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#1

27.01.2023, 11:20

Hallo zusammen!

Wir vertreten in einem gerichtlichen Mahnverfahren die Antragsgegnerin. Wir hatten Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt und die Antragstellerin hat den Anspruch nicht weiterverfolgt. Mittlerweile ist die Forderung der Antragstellerin verjährt. Können wir nun den Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens stellen? Und wie mach ich das? :kopfkratz
Oder gibt es eine bessere Alternative?
Oliverreinhardt2
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#2

27.01.2023, 12:35

Hallo,

wenn eine Forderung "verjährt" ist, wieso dann noch ein "streitiges Verfahren"?
Und wieso wollt ihr ein streitiges Verfahren durchführen, wenn gegen eure Mdtin. das Mahnverfahren nicht weiterverfolgt wird?
:pfeif
Gruß
Oli
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ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
:yeah
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paralegal6
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#3

27.01.2023, 18:51

Ablage :)
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SteffiK.
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#4

27.01.2023, 22:22

Wir haben beim Mahngericht beantragt, das Verfahren an das zuständige Gericht abzugeben und dem Antragsteller die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Nachdem wir dann einen entsprechenden Beschluss hatten, haben wir Kostenfestsetzung beantragt und einen KFB erhalten.
Wir kapern das Beck´s Schiff
und segeln zur Barcardi Insel...

:schulz
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#5

27.01.2023, 22:45

Oliverreinhardt2 hat geschrieben:
27.01.2023, 12:35
Hallo,

wenn eine Forderung "verjährt" ist, wieso dann noch ein "streitiges Verfahren"?
Und wieso wollt ihr ein streitiges Verfahren durchführen, wenn gegen eure Mdtin. das Mahnverfahren nicht weiterverfolgt wird?
:pfeif
Kostenerstattung? Um die Sache endgültig erledigt zu wissen? Es gibt schon ein paar Gründe, die Sache ins streitige Verfahren zu bringen ;)
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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paralegal6
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#6

29.01.2023, 15:58

Schreibt doch die Gegenseite an und bittet um Erstattung der Kosten für den Widerspruch unter Androhung das Verfahren sonst fortzuführen und lasst euch ne Erledigterklärung geben
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SSchall
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#7

30.01.2023, 11:31

Wir haben die Antragstellerin bereits aufgefordert, die aber nicht reagiert
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Anahid
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#8

30.01.2023, 12:36

Ihr könnt ins streitige Verfahren überleiten, müsst aber dann auch die weiteren Gerichtskosten zahlen. Das sollte dem Mandanten klar sein. Wenn er da Chancen sieht, das Geld zurück zu holen, dann würde ich auf jeden Fall überleiten, um die Kosten der Gegenseite auferlegen zu lassen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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