Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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YojoHB
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#11
29.11.2022, 11:41
Könnte übrigens auch gut sein, dass die Rückmeldewohnung die Wohnung ist, in die der Angefragte nach einem JVA-Aufenthalt gezogen ist.
Sowas habe ich nämlich gerade
![Winken ;-)](./images/smilies/icon_wink.gif)
das erklärt, warum die Wohnungen vor der Rückmeldewohnung nicht im Ausland sind
![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
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#12
30.11.2022, 14:15
FHW dürfte Früherer Hauptwohnsitz heißen.
Bei ZZW würde ich auf Zweitwohnsitz tippen. (Aber das ist nur geraten.)
Nach sechs Jahren Erziehungspause große Teile des Zwischenspeichers gelöscht ...
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#13
30.11.2022, 16:20
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. ![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)