Verbindlichkeit gegen Nachlaß geltend machen

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Soenny
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#1

19.07.2022, 15:38

Hallo zusammen, ich habe eine Frage zu einer Nachlaßverbindlichkeit, da wir so was noch nicht hatten.

Wir vertreten einen Verein, der gegen ein verstorbenes Mitglied eine mittlere vierstellige Forderung hat. Erben haben alle ausgeschlagen, der Nachlaßverwalter teilt mit, daß alle Unterlagen beim Gericht wären und er nichts auszahlen kann.

Ich hatte bisher nur Nachlaßsachen, wo sowieso nichts war, also eigentlich direkt Nachlaßinsolvenz beantragt wurde. Hier in dem Fall soll Geld da sein, wie der Nachlaßverwalter wohl selber mitgeteilt hat.

Wenn sich der Nachlaßverwalter jetzt weigert, könnte ich einen Mahnbescheid beantragen oder die Forderung klageweise geltend machen und wer ist der Beklagte? Das verstorbene Mitglied vertreten durch den Nachlaßverwalter? Oder melde ich die Forderung beim Nachlaßgericht zum Aktenzeichen an?

Schon mal Danke für die Hilfe :thx
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#2

20.07.2022, 08:10

:schieb
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#3

20.07.2022, 08:11

Hat der Nachlassverwalter es zur Freigabe/Prüfung an das Nachlassgericht geschickt?
Ich würde tatsächlich zuerst mal ans Nachlassgericht unter Angabe des Aktenzeichens hinschreiben und gleichzeitig den Nachlassverwalter fragen, warum er nichts auszahlt. Der bloße Hinweis, die Unterlagen sind beim Gericht ist ja etwas seltsam. Er hat ja sicher trotzdem eine Handakte/e-Akte. Daher denke ich, dass es vielleicht zur Prüfung und Freigabe beim Gericht ist.
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#4

20.07.2022, 08:55

Der Nachlaßverwalter hat mitgeteilt, daß er nicht weiß, ob er das auszahlen kann. Dem Gericht würden die notwendigen Dinge vorliegen, was immer das dann heißt.

Soll ich also vorsorglich die Forderung mal dem Gericht mitteilen?
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#5

20.07.2022, 13:29

Soenny hat geschrieben:
20.07.2022, 08:55
Der Nachlaßverwalter hat mitgeteilt, daß er nicht weiß, ob er das auszahlen kann. Dem Gericht würden die notwendigen Dinge vorliegen, was immer das dann heißt.

Soll ich also vorsorglich die Forderung mal dem Gericht mitteilen?
Ja ich würde beim Gericht um Sachstandsmitteilung bitten und auf Euer Schreiben hinweisen und das Schreiben des Nachlassverwalters zur Kenntnis beifügen.
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#6

20.07.2022, 13:53

Ok, versuche ich mal, Danke dir ;)
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