Hallo, ich bräuchte mal eure Hilfe!
Ich muss VB-Antrag stellen, die Gegner sind Gesamtschuldner. Einer davon hat 500,00 € gezahlt. Muss ich die 500,00 € jetzt in beiden Anträgen angeben (da Gesamtschuldner) oder nur bei dem Antrag des Schuldners, der auch gezahlt hat?
Sorry, ist schon so lange her und ich stehe gerade voll auf dem Schlauch. Vielen Dank für eure Hilfe!
VB-Antrag nach Teilzahlung
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1084
- Registriert: 19.06.2012, 20:38
- Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
- Wohnort: NRW
Gesamtschuldnerisch bedeutet ja, dass du die Forderung von jedem einzeln fordern kannst, insgesamt aber nur einmal. Daher musst du es bei beiden angeben. Theoretisch kann/muss der eine Schuldner sich das Geld vom anderen Schuldner holen. Damit hast du aber nix zu tun.
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!