Hallo Ihr. Ich soll einen Mahnbescheid beantragen bei folgendem Sachverhalt:
Schuldner ist eine Arztpraxis bestehend aus zwei Ärzten X und Y. Bestellt wurde von Arzt X auf die Praxis X und Y. 3 Monate nach Lieferung der Ware, geht Arzt X aus der Praxis, versucht es alleine und muss Insolvenz anmelden. Unsererseits wird Praxis X und Y angemahnt und daraufhin erklärt uns der gegnerische Rechtsanwalt, dass Praxis X und Y nur noch Praxis Y ist und die Forderung nicht bezahlt wird, da von Arzt X bestellt wurde.
Ich soll nun Mahnbescheid beantragen. Kann ich Praxis Y als Gegner angeben, auch wenn auf der ursprünglichen Rechnung Praxis X und Y angegeben wurde?
Gegner aus gemeinsamen Unternehmen ausgeschieden, wohin MB?
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Du solltest vorab prüfen, um welche Rechtsform es sich bei der Gemeinschaftspraxis gehandelt hat.
Die Praxisgemeinschaft ist eine klassische Berufsausübungsgemeinschaft. Meist werden Gemeinschaftspraxen als GbR-Innengesellschaften geführt.
Sobald Ärzte eine Berufsausübungsgemeinschaft gründen, sind sie Gesamtschuldner.
Schuldner sind damit Arzt X und Y
Die Praxisgemeinschaft ist eine klassische Berufsausübungsgemeinschaft. Meist werden Gemeinschaftspraxen als GbR-Innengesellschaften geführt.
Sobald Ärzte eine Berufsausübungsgemeinschaft gründen, sind sie Gesamtschuldner.
Schuldner sind damit Arzt X und Y
- Anahid
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Wenn die sich allerdings nur die Praxisräume geteilt haben (so wie es manche Anwälte auch tun), ohne dass sie eine GbR gegründet haben, dann wirst Du gegen Arzt Y nichts ausrichten können.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Vielen Dank für die Antworten.
Es ist eine GbR gewesen. Die GbR gibt es so nun nicht mehr und Arzt Y betreibt nun eine Einzelpraxis unter der selben Adresse. Kann ich nun den Mahnbescheid dahin schicken?
Es ist eine GbR gewesen. Die GbR gibt es so nun nicht mehr und Arzt Y betreibt nun eine Einzelpraxis unter der selben Adresse. Kann ich nun den Mahnbescheid dahin schicken?
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Bei einer GbR haftet jeder Gesellschafter persönlich und darum kannst Du natürlich auch den Arzt Y persönlich in Anspruch nehmen und den Mahnbescheid hinschicken. Allerdings ist jetzt schon klar, dass da ein Widerspruch kommen wird. Von daher kannst Du Dir den Mahnbescheid sparen und direkt klagen. MB wären nur unnötige weitere Kosten. Denn im Grunde musst Du ja auch klarstellen, dass Y neben X haftet und das wird im Mahnbescheid eher schwierig zu realisieren sein.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.