MB bei Minderjährigem mit getrennt lebenden Eltern

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claudii-90

#1

14.02.2022, 14:03

Hey meine Lieben,

ich bräuchte wie folgt Hilfe:

Wir vertreten eine kieferorthopädische Praxis. Patient ist/war ein 14-Jähriger.
Problem ist, dass 3 Rechnungen offen sind, die nicht bezahlt werden.

Nun ist es so, dass die Eltern getrennt sind. Leben tut er bei seiner Mutter, ist aber über seinen Vater privat krankenversichert.

Das vorgerichtliche Mahnschreiben haben wir an den Vater gemacht, da bisherige Korrespondenz immer über ihn ging (auch von der Mandantin schon).
Dieser meinte aber immer nur, dass er nichts von der Behandlung wüsste und sich seine Frau darum kümmern soll (die er auch immer informiert und ihr schon eine Vollmacht für die Regelung mit der Krankenkasse ausgestellt hat).

Nun will unsere Mandantschaft einen Mahnbescheid.

Schuldner ist der 14-Jährige.
Aber wie mache ich das mit den gesetzlichen Vertretern?
Muss ich beide im Mahnbescheid angeben, trotz getrennter Adressen?
Soll ich nur den Vater angeben, weil das Kind über ihn versichert ist oder lieber die Mutter, weil er da wohnt?

Von der Mutter habe ich auch aktuell noch keine Adresse, müsste ich noch bei der Mandantschaft erfragen, die sie aber sicher in den Unterlagen hat.

Wie würdet ihr vorgehen?
Vielen Dank, für die hoffentlich nicht zu dumme Frage!!! :thx
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icerose
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#2

15.02.2022, 09:31

claudii-90 hat geschrieben:
14.02.2022, 14:03
Muss ich beide im Mahnbescheid angeben, trotz getrennter Adressen?
Ja, so machst du das.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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