Hallo zusammen,
meine Kolleginnen und ich stehen vor einem Fall, den wir so noch nie hatten. Der Schuldner steht unter Betreuung. Dennoch möchten wir zumindest einmal versuchen, die Forderung unserer Mandantin durchzusetzen.
Ich weiß, dass in verwaltungs- und sozialrechtlichen Verfahren an den Betreuer zuzustellen ist, aber wie ist es in diesem Fall???
An wen lassen wir den MB zustellen?
Und im Falle einer Klage: Welches Gericht ist dann das Streitgericht?
Schuldner steht unter Betreuung
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Ich würde sagen, es kommt darauf an für welche Bereiche ein Betreuer bestellt ist. Wenn der Betreuer nur Gesundheitsfürsorge hat, dann würde ich direkt bei dem Schuldner zustellen. Wenn der Betreuer die Vermögenssorge hat, dann an den Betreuer.
- icerose
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Ich stimme dem Feldhamster zu.
Ergänzend: Streitgericht ist noch immer das am Wohnsitz des Schuldners.
Ergänzend: Streitgericht ist noch immer das am Wohnsitz des Schuldners.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Feldhamster hat Recht.
Wenn Du den Umfang der Betreuungsvollmacht nicht kennst, würde ich an den Schuldner zustellen lassen und abschriftlich über das Gericht an den Betreuer. Dann einfach mal bei Gericht anrufen und dort nachfragen, wie das ermöglicht werden kann, da im MB-Formular eine reine Info nicht möglich ist.
Wenn Du den Umfang der Betreuungsvollmacht nicht kennst, würde ich an den Schuldner zustellen lassen und abschriftlich über das Gericht an den Betreuer. Dann einfach mal bei Gericht anrufen und dort nachfragen, wie das ermöglicht werden kann, da im MB-Formular eine reine Info nicht möglich ist.