GV-Kosten und Zinsen NACH vollstreckbarer Ausfertigung

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Anni7
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#1

23.09.2021, 11:27

Hallo zusammen,
wir sind ratlos...

Wir haben einige zahlungsunwillige Mandanten, denen wir jetzt eine vollstreckbare Ausfertigung der Kostenrechnung durch den GV übergeben haben.

Nun stellt sich uns die Frage:

- Was ist mit den GV-Kosten?
- Was ist mit den Zinsen?

Der Mandant wird, wenn alles gut geht, die vollstreckbare Ausfertigung, also den Rechnungsbetrag bezahlen.

Im Nachhinein bekomme ich ja dann aber eine Rechnung vom GV für die Überbringung.

Was mache ich mit diesen Kosten? Im Vorfeld mit in die vollstreckbare Ausfertigung stecken geht ja nicht, auch nicht pauschal.

Stelle ich dann danach eine weitere Rechnung an den Mandanten mit den GV-Kosten? Und mit dem Hinweis, dass er die Zinsen bitte noch bezahlen soll?

Die Zinsen kann ich ja auch erst berechnen, wenn der Kunde bezahlt hat.

Was ist hierfür die korrekte Form? Der korrekte Ablauf?

Und wenn er diese nicht bezahlt? Wieder vollstreckbare Ausfertigung? Wieder danach anfallende Kosten? Das ist ja ein ewiger Kreislauf!

Ich danke euch ;-)
Feldhamster
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#2

23.09.2021, 14:44

Die KoRe ist doch ein Titel, also würde ich vorgehen wiebei der ZV aus einem anderen Titel. Also Forderungskonto erstellen mit Hauptforderung, Kosten und Zinsen.
Anni7
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#3

28.09.2021, 08:50

Danke Feldhamster,

aber mir geht es darum, wie ich es in der Praxis umsetze. Nicht, wie ich es verbuche.
Wie berechne ich diese Kosten an den Schuldner weiter?
Schicke ich gleich, wenn ich die Rechnung des GV habe, eine Rechnung über diese Kosten an den Schuldner?
Was mache ich, wenn der Schuldner ohne Zinsen bezahlt?
Was mache ich, wenn der Schuldner die GV-Kosten und Zinsen nicht bezahlt? Wieder vollstreckbare Ausfertigung?
Dann fallen ja wieder GV-Kosten an.
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