Monierung MB wegen Minderungsbetrag

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butterflybabe
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#11

04.12.2007, 16:26

1,3 Geschäftsgebühr: 209,30 € + 20 € Auslage + 52,74 € 19% MwSt = 330,34 €
Hier steckt dein Fehler: Die UST ist nur 43,57 €. Der Gesamtbetrag reduziert sich entsprechend.
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petramaus
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#12

04.12.2007, 16:29

Oh, danke. Hab aber eben gemerkt, dass ich die Erhöhung der GG vergessen hab :oops: Haben 2 Antragsteller
Also 1,3 GG 2300 : 209,30
Erhöhung 1008: 48,30
Auslagen: 20,00
MwSt. : 52,74
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#13

04.12.2007, 18:04

Hallöchen! Ich hab mir das alles grad mal durchgelesen. Ich nehme an, du hast die GG, bzw. die Hälfte davon als Nebenforderung geltend gemacht. Wie ist das bei euch, hast du schon mal versucht die gesamte GG samt Auslagen und Mwst als Hauptforderung geltend zu machen? Das wäre dann beim maschinellen MB die Nr. 24 als Hauptforderung. Hab ich letztens gemacht und hat funkioniert, VB hab i jetz in der Akte! Das war allerdings beim AG Aschersleben für Sachsen..
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#14

04.12.2007, 21:06

Hatte die neuen Formulare für den MB benutzt. Bisher ging alles ohne Probleme durch. Selbst der 1. MB gegen den 1. Schuldner machte keine Probleme. Die gesamte außergerichtliche Gebühr hab ich auch in das entsprechende Feld eingetragen in den neuen Formularen, wie immer eben. Daneben muss dann ja als Nebenforderung der Minderungsbetrag 3305 VV eingegeben werden (Bin zuhause, hab die Formulare jetzt nicht vor mir).
Alles in allem ist alles so wie immer eingetragen, darum verwirrt mich die Monierung ja. Glaub ich werd das dann doch morgen mit der Rechtspflegerin am Telefon klären müssen. Vielleicht kann die mir dann genau sagen, was sie an meinem MB stört.

Alles in allem, :thx euch für die Antworten. Kann ja nach dem Telefonat berichten
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#15

05.12.2007, 07:50

Glaub ich werd das dann doch morgen mit der Rechtspflegerin am Telefon klären müssen.
Hast du nicht bereits erwähnt, dass du die Erhöhungsgebühr vergessen hast? Bei den Mahngerichten wird ja nachgerechnet und können unmöglich dann auf den Betrag kommen.
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#16

05.12.2007, 08:21

Naja aber die wissen doch, dass ich zwei Antragsteller hab. Da können die das normaler Weise schlecht vergessen... Obwohl... was ist heute schon noch normal bei den Gerichten.... :wink:
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#17

05.12.2007, 09:08

hmm wieso nehmt ihr die hälfte der geschäftsgebühr...mir hat gestern eine rechtspflegerin gesagt das wären 0,65 ??
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#18

05.12.2007, 09:24

Die Hälfte der Geschäftsgebühr von 1,3 ist doch 0,65 :)
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#19

05.12.2007, 09:27

lach ja hab ich jetzt auch gemerkt...denkfehler...hälfte 0,5 dachte ich..lach is wohl noch zu früh..sorry...
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#20

05.12.2007, 09:28

Schon gut, das kennen wir doch alle :) Frühs dauert manches bissel länger
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