Verrechnung Zahlung der HF nach MB

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Antworten
Benutzeravatar
salia81
Forenfachkraft
Beiträge: 104
Registriert: 21.11.2007, 10:45
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#1

10.06.2021, 12:27

Hallo,

am 11.03.2021 habe ich dem Schuldner der Mandantin ein außergerichtliches Aufforderungsschreiben geschickt und Frist zur Zahlung bis zum 25.03.2021 gesetzt. Zahlung erfolgte nicht, so dass am 30.03.2021 Mahnbescheid beantragt wurde. Dieser wurde, aufgrund einer Monierung, erst am 20.04.2021 zugestellt. Am 07.04.2021 hat der Schuldner jedoch an die Mandantin direkt die Hauptforderung bezahlt, Zinsen und Kosten (Gerichts- und Anwaltsgebühren) sind noch offen.

Verrechne ich die Zahlung nun gem. § 367 BGB zunächst mit den Kosten und Zinsen und erst dann mit der Hauptforderung oder werden die Kosten und Zinsen jetzt zur Hauptforderung? Über den Restbetrag soll nämlich jetzt ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden.

Gruß
Salia
pitz
...wegen der Kekse hier
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 597
Registriert: 12.12.2013, 12:35
Beruf: ReNo

#2

10.06.2021, 12:35

Wenn der Schuldner keine andere Verrechnung bestimmt hat mit der Zahlung (vgl. § 367 Abs. 2 BGB), so erfolgt die Verrechnung nach § 367 Abs. 1 BGB, ja.
Antworten