Hallo Forengemeinde,
wir haben erneut das Problem, dass uns unser Mandant auch auf mehrere Bitten hin nicht seine Kontoverbindung mitteilt, so dass wir das Fremdgeld, welches wir für ihn eingezogen haben, nicht auszahlen können.
Habt Ihr das Problem auch schon mal gehabt und wie seid ihr verfahren?
Viele Grüße
Biene
Auszahlung Fremdgeld aber Konto Mandant unbekannt
- skugga
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Im Leben net! Ich prüf doch nicht alle Nase lang, ob das Ding eingelöst wurde und von wem!Pepples hat geschrieben:V-Scheck übersenden.
Hinterlegen.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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Witzig,
ich hab grad nach obigem Thema recherchiert und jetzt bemerkt, dass ich selber die Frage ursprünglich gestellt hatte...
Verrechnungsscheck find ich auch ungünstig, da der Kontrollaufwand unter Umständen extrem hoch werden kann.
Das mit der Hinterlegung ist prinzipiell ne prima Sache, nur ist es - zumindest bei uns - meistens so, dass es um so geringe Beträge geht, dass diese noch nicht einmal für die Kosten der Hinterlegung ausreichen würden. Auszahlen müssen wir es bekanntermaßen trotzdem. Ich musste deshalb gerade nochmal recherchieren und habe herausgefunden, dass man tatsächlich immer noch Geld mit der Post verschicken kann. Die Leistung nennt sich "Wert National" und kosten zusätzlich zum normalen Briefporto nochmal 4,30 €:
https://praxistipps.focus.de/geld-verse ... stig_50042
Geht bis zu 100,- €. Ist zwar ein unendlich nerviger und unnötiger Aufwand, aber wenigstens können wir die Akte ablegen.
VG
Biene
ich hab grad nach obigem Thema recherchiert und jetzt bemerkt, dass ich selber die Frage ursprünglich gestellt hatte...
Verrechnungsscheck find ich auch ungünstig, da der Kontrollaufwand unter Umständen extrem hoch werden kann.
Das mit der Hinterlegung ist prinzipiell ne prima Sache, nur ist es - zumindest bei uns - meistens so, dass es um so geringe Beträge geht, dass diese noch nicht einmal für die Kosten der Hinterlegung ausreichen würden. Auszahlen müssen wir es bekanntermaßen trotzdem. Ich musste deshalb gerade nochmal recherchieren und habe herausgefunden, dass man tatsächlich immer noch Geld mit der Post verschicken kann. Die Leistung nennt sich "Wert National" und kosten zusätzlich zum normalen Briefporto nochmal 4,30 €:
https://praxistipps.focus.de/geld-verse ... stig_50042
Geht bis zu 100,- €. Ist zwar ein unendlich nerviger und unnötiger Aufwand, aber wenigstens können wir die Akte ablegen.
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Biene
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Ich habe die Tage noch bei Gericht wegen der Kosten der Hinterlegung angerufen und die Auskunft erhalten, daß die Hinterlegung kostenfrei ist, deshalb werde ich mir in Zukunft auch keine ewig langen Gedanken mehr machen, wenn der Mandant das Geld nicht annehmen möchte, aus welchen Gründen auch immer.
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Eine einheitliche Regelung wäre mir natürlich auch lieber, aber die Hinterlegungen kosten wohl - zumindest in einigen Bundesländern Gebühren. In Sachsen und Niedersachsen fallen zumindest folgende Gebühren an:
Gebühr für die Annahme der Hinterlegung in Höhe von 10 bis 250 € (die genaue Höhe der Gebühr legt die Hinterlegungsstelle nach ihrem Ermessen fest); für Hinterlegungen auf Ersuchen einer Behörde ist diese Gebühr nicht zu erheben
• Gebühr für die Anzeige der Hinterlegung an den empfangsberechtigten Gläubiger nach § 14 Abs. 1 S. 2 NHintG in Höhe von 10 €
• Auslagen für die förmliche Zustellung der zuvor genannten Anzeige in Höhe von 3,50 € je Zustellung
• Dokumentenpauschale für eventuell fehlende Zweitausfertigungen und Drittausfertigungen des Antrags in Höhe von 0,50 € pro Seite
Gebühr für die Annahme der Hinterlegung in Höhe von 10 bis 250 € (die genaue Höhe der Gebühr legt die Hinterlegungsstelle nach ihrem Ermessen fest); für Hinterlegungen auf Ersuchen einer Behörde ist diese Gebühr nicht zu erheben
• Gebühr für die Anzeige der Hinterlegung an den empfangsberechtigten Gläubiger nach § 14 Abs. 1 S. 2 NHintG in Höhe von 10 €
• Auslagen für die förmliche Zustellung der zuvor genannten Anzeige in Höhe von 3,50 € je Zustellung
• Dokumentenpauschale für eventuell fehlende Zweitausfertigungen und Drittausfertigungen des Antrags in Höhe von 0,50 € pro Seite
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- Kennt alle Akten auswendig
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- Wohnort: Niedersachsen
Das gilt (zumindest in Niedersachsen) gemäß Nr. 3.1 der Anlage 2 zu §111 Abs. 2 NJG nur für Werthinterlegungen und Geldhinterlegungen in fremden Währungen. Die Geldhinterlegung von Euro ist gebührenfrei.
Diese Kosten kann man ja vermeiden.Biene61 hat geschrieben: ↑08.04.2021, 19:21
• Gebühr für die Anzeige der Hinterlegung an den empfangsberechtigten Gläubiger nach § 14 Abs. 1 S. 2 NHintG in Höhe von 10 €
• Auslagen für die förmliche Zustellung der zuvor genannten Anzeige in Höhe von 3,50 € je Zustellung
• Dokumentenpauschale für eventuell fehlende Zweitausfertigungen und Drittausfertigungen des Antrags in Höhe von 0,50 € pro Seite