Hallo zusammen!
Ich finde (bisher) keine Lösung meines Problems: Habe ein Feststellungsurteil (Nutzungsentschädigung Miete) und soll die Mieten nunmehr im Wege des Mahnverfahrens titulieren. Mein Frage ist nunmehr 1) kann/muss ich hierfür einen Urkundenmahnbescheid einreichen? 2) Die Räumung wurde noch nicht durchgeführt, d. h. die Beträge (Nutzungsentschädigung) können derzeit noch gar nicht endgültig beziffert werden. Kann der MB (normaler oder auch im Urkundenverf.) überhaupt schon eingereicht werden?
Wie immer vielen Dank für Eure Hilfe.
Liebe Grüße LuckyNumber
Urkundenmahnverfahren
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Kann ja, muss nein.LuckyNumber hat geschrieben: ↑11.11.2020, 11:16Mein Frage ist nunmehr 1) kann/muss ich hierfür einen Urkundenmahnbescheid einreichen?
Über bisher fällige Beträge kann der MB auch jetzt schon beantragt werden - scheint mir aber nicht sinnvoll zu sein, wenn noch weitere Ansprüche auflaufen und noch zu titulieren sind (mit Blick auf die Kostenminderungspflicht).LuckyNumber hat geschrieben: ↑11.11.2020, 11:16Kann der MB (normaler oder auch im Urkundenverf.) überhaupt schon eingereicht werden?
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Bis hierin schonmal: Merci beaucoup!