Hallo ihr Lieben,
ich habe gerade eine Akte zum Abrechnen auf dem Tisch und bin stutzig geworden.
Sachverhalt:
Wir haben den Auftrag erhalten, für Herrn Mdt. einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids über 6.800,00 € zu stellen. Antragsgegner hat Widerspruch eingelegt. Haben ganz normal 3305 mit allem drum und dran abgerechnet. Daraufhin haben wir die Forderung wegen Aussichtslosigkeit auf 1.900,00 € herabgesetzt und vertraten Herrn Mdt. dann im auf das MV folgende streitige Verfahren. Nun soll die Akte weiter abgerechnet werden. Es fallen 3100 und 3104 an, aber die Verfahrensgebühr 3305 wird ja angerechnet. Nun bin ich im Minusbereich, denn die 1,0 aus 6.800,00 € ist ja viel höher als die 1,3 aus 1.900,00 €. Kann mir vielleicht jemand helfen?
Vielen lieben Dank im Voraus!
Liebe Grüße
janinahyt
Anrechnung bei herabgesetztem Streitwert
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Wenn sich der Gegenstandswert reduziert, dann musst du nur aus dem niedrigeren Wert anrechnen, also die 1,0 aus 1.900 EUR
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung