Katalognummer

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pidellal
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#1

14.10.2020, 10:55

Guten Morgen zusammen,

ich habe Probleme, die richtige Katalognummer für einen MB zu ermitteln. Es geht darum, dass die Gegenseite unserer Mandantin eine Leistung versprochen hat. Diese hat sie aber nicht erfüllt. Pt. hat schon bezahlt und will jetzt im Mahnverfahren diesen Betrag zurückfordern. Insoweit gibt es auch eine schriftliche Vereinbarung.

Was meint Ihre welche Katalog-Nr. da am ehesten passt? evtl. die 37 oder 28 oder doch 39?
Bei dem Gegner handelt es sich um eine Einzelfirma. D.h. da greifen doch auch die AGB wegen des Gerichtsstandes, weil er doch Kaufmann ist, oder? Das gleiche dürfte dann auch für die Zinsen gelten (9 % über Basis statt 5). Ich tue mich bei Einzelfirmen immer sehr schwer. Ich würde ihn als Person in Anspruch nehmen oder macht Ihr den Zusatz e.K. oder sonstiges wie zB Peter Müller, Die Blume?
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Tigerle
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#2

14.10.2020, 12:20

Was für eine Vereinbarung gibt es denn? Was für eine Leistung sollte der Gegner erbringen (Dienstleistung/Werk...)?

Ist Euer Mandant Verbraucher?
Nur wenn beide Parteien nicht Verbraucher sind, dann erhälst Du die höheren Zinsen.

Ist der Gegner denn ein eingetragener Kaufmann, d.h. ist in seiner Firmenbezeichnung das e.K. enthalten? Wenn nicht, dann musst Du ihn als Person in Anspruch nehmen
pidellal
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#3

14.10.2020, 12:48

Unsere Mandantin vertreibt Nutzfahrzeuge und dazugehörige Ersatzteile und repariert auch. Der Gegner macht in Sachen Werbung. Seine Rechnung betrifft Videoproduktion und Werbematerial und entsprechende Schulungen und Beratungen. Er hat zwar sein Geld bekommen, aber die Leistung nicht erbracht. Daraufhin wurde zwischen den Parteien (ohne unser Wissen) eine Vereinbarung getroffen, wonach der Gegner einen Teil der Rechnung in Raten zurück zahlt wegen der nicht erbrachten Leistung.

Unsere Partei ist eine GmbH. Der Gegner ist Fritz Müller (angenommen) und arbeitet unter step by step (angenommen) aber ohne als Kaufmann eingetragen zu sein (laut Partei). Ich würde da also nur Fritz Müller (step by step) als Gegner angeben. Bekommen ich da trotzdem die höheren Zinsen?
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#4

14.10.2020, 13:16

pidellal hat geschrieben:
14.10.2020, 10:55
Guten Morgen zusammen,

ich habe Probleme, die richtige Katalognummer für einen MB zu ermitteln. Es geht darum, dass die Gegenseite unserer Mandantin eine Leistung versprochen hat. Diese hat sie aber nicht erfüllt. Pt. hat schon bezahlt und will jetzt im Mahnverfahren diesen Betrag zurückfordern. Insoweit gibt es auch eine schriftliche Vereinbarung.

Was meint Ihre welche Katalog-Nr. da am ehesten passt? evtl. die 37 oder 28 oder doch 39? Ich würde die 39 nehmen, da hier ja anscheinend ein Ratenzahlungsvergleich geschlossen wurde.

Bei dem Gegner handelt es sich um eine Einzelfirma. D.h. da greifen doch auch die AGB wegen des Gerichtsstandes, weil er doch Kaufmann ist, oder?m.M.n. ja Das gleiche dürfte dann auch für die Zinsen gelten (9 % über Basis statt 5). Definitiv ja. Ich tue mich bei Einzelfirmen immer sehr schwer. Ich würde ihn als Person in Anspruch nehmen oder macht Ihr den Zusatz e.K. Der ist doch nicht eingetragen im Handelsregister, dann kannst Du auch nicht e.K. dahinter schreiben.oder sonstiges wie zB Peter Müller, Die Blume? Ich schreib bei einer Einzelfirma gar nix dahinter. Der MB läuft ganz normal gegen Herrn Peter Müller - ohne irgendwelche Zusätze.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
pidellal
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#5

14.10.2020, 13:47

Herzlichen Dank Euch Beiden für die prompte Hilfe
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