Hallo, hatte in einer Sache einen Mahnbescheid beantragt und sodann den Vollstreckungsbescheid. Nach dem Antrag auf VB kam die Nachricht, dass der Schuldner fristgerecht Widerspruch gegen den MB eingelegt und diesen sogar begründet hat, die Forderung würde nicht bestehen. Trotzdem hat er jetzt gezahlt.
Bin gerade etwas unsicher, ob wir die Gebühren für den Antrag VB bekommen, ich denke ja, aber unsere Mandantschaft spinnt immer so, wenn wir Kosten geltend machen.
Gebühren VB wenn Widerspruchsnachricht später
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Wir berechnen das nicht. Weiss aber keinen Paragraph
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Wenn fristgerecht Widerspruch eingelegt wurde, dann sind die Kosten für den Antrag auf VB nicht entstanden. Denn bei Widerspruch kann ein VB ja faktisch nicht mehr beantragt werden.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Vielen Dank für die Nachrichten, das habe ich mir gedacht, dann war ich ja richtig. Wir haben das bislang auch nicht berechnet, aber wie gesagt, die Mandantschaft spinnt und will unbedingt, dass wir die Gebühren berechnen (nicht für uns, sondern um die Gegenseite zu ärgern).